Neues Feuerwehrgesetz präsentiert

Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) hat am Donnerstag gemeinsam mit SPÖ-Sicherheitssprecher Ewald Schnecker die Eckdaten des neuen Feuerwehrgesetzes präsentiert. In Kraft treten soll es Anfang 2020.

2016 begannen die Vorbereitungen für das neue Feuerwehrgesetz mit einer Umfrage unter allen rund 17.000 Feuerwehrfrauen und -männern im Burgenland. Die geplanten Änderungen stießen anfangs immer wieder auf Skepsis, doch diese habe man ausräumen können, hieß es am Donnerstag bei der gemeinsamen Pressekonferenz von FPÖ und SPÖ.

Geza Molnar, Johann Tschürtz, Ewald Schnecker

ORF

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar, Johann Tschürtz und Ewald Schnecker bei der Präsentation des neuen Feuerwehrgesetzes

Eine klare Trennung zwischen den behördlichen Aufgaben und der Selbstverwaltung der Feuerwehr bringe die Installierung eines Landesfeuerwehrdirektors, sagte Landshauptmannstellvertreter Tschürtz. Das sei vor allem wichtig bei Haftungsfragen. Neuerungen gibt es auch bei der Finanzierung. Bis 5.000 Euro könne der Ortsfeuerwehrkommandant selbst Entscheidungen treffen, darüber bis maximal 10.000 Euro das Ortsfeuerwehrkommando und bei Beträgen über 10.000 Euro müsse eine Mitgliederversammlung einberufen werden, erklärte Tschürtz.

Kommandanten werden gewählt

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass 2021 erstmals in allen 317 Ortsfeuerwehren die Ortsfeuerwehrkommandanten gewählt werden. Wahlberechtigt ist jedes aktive Mitglied. Die Funktionsperiode sei auf sechs Jahre begrenzt, es sei aber eine Wiederwahl möglich, erläuterte Sicherheitssprecher Schnecker. Die Ortsfeuerwehrkommandanten, die Abschnittskommandanten und Bezirkskommandanten wählen dann in weiterer Folge den Landesfeuerwehrkommandanten.

Landeshauptmannstellvertreter Tschürtz in „Burgenland heute“

Tschürtz spricht über das neue Feuerwehrgesetz und über den Social-Media-Auftritt seiner Partei.

Eine wesentliche Neuerung ist auch, dass das Alter für aktive Feuerwehrmitglieder von 65 auf 70 Jahre angehoben wird. Im Spätherbst soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Anfang 2020. Zu diesem Zeitpunkt soll auch der neue Landesfeuerwehrdirektor installiert werden.

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