Bewilligung ab fünf Hunden notwendig

Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ) und Tierschutzombudsfrau Gabriele Velich haben am Mittwoch Details zur Regelung der Tierhaltung im neuen Landessicherheitsgesetz präsentiert. Wer mehr als vier Hunde und acht Katzen halten will, braucht künftig eine Bewilligung.

„Tierhaltung“ ist einer von fünf Abschnitten des neuen Landessicherheitsgesetzes, das am 24. Jänner vom Landtag beschlossen werden soll. Mit dem neuen Gesetz erhält der Amtstierarzt ein wesentliches Mitspracherecht bei der Entscheidung, ob Privatpersonen mehr als vier Hunde und acht Katzen halten dürfen. Für die Bewilligung müsse die Gemeinde den Amtstierarzt des Landes als Amtssachverständigen hinzuziehen, so Tschürtz. Amtstierarzt und Gemeinde entscheiden dann gemeinsam.

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Hundezüchter brauchen künftig Bewilligung

Velich: Unheil im Vorfeld abwenden

Jeder, der dazu imstande sei, mehr als vier Hunde und acht Katzen zu halten, solle diese Möglichkeit auch haben, sagte Velich. Jetzt könne die Behörde diese Bewilligung erteilen und diese Mehr-Hunde-Haushalte seien dann in irgendeiner Form bekannt und man könne Unheil im Vorfeld abwenden. Diese Regelung gilt natürlich auch für Katzen. Züchter oder private Tierschutzinitiativen können also mehr oder weniger aufatmen. Wer sich aber nicht um eine Bewilligung kümmert, dem droht eine Verwaltungsstrafe.

Gemeinde kann Leinenpflicht verhängen

Gemeinden können künftig auch eine Leinen- und Beißkorbpflicht verhängen. Das neue Landessicherheitsgesetz soll das mehr als 30 Jahre alte Polizeistrafgesetz ablösen. Es beinhaltet insgesamt 34 Paragrafen, mit denen unter anderem auch Bereiche wie die Prostitution oder allgemeine Anstandsverletzungen gesetzlich geregelt werden - mehr dazu in Genauere Regeln im Landessicherheitsgesetz.

Grüne kritisieren unnötige Verschärfung

Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Wolfgang Spitzmüller, kritisierte die neue Regelung und sprach von einer unnötigen Verschärfung der Tierhaltung. Die geforderte Bewilligung bedeute unnötigen generellen Verdacht gegenüber Tierhaltern und zudem noch einen großen bürokratischen Mehraufwand. Die Grünen fordern statt der Regelung im Landessicherheitsgesetz ein eigenes Tierhaltungsgesetz.