Land erhöht Heizkostenzuschuss
Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes haben sozial bedürftige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Ausschlaggebend ist die Höhe des monatlichen Haushalts-Einkommens - für Ehepaare bespielsweise lag die Grenze im Vorjahr bei 1.266 Euro netto. Mindestsicherungsbezieher erhalten den Zuschuss automatisch. Anträge können unter Vorlage des Einkommens-nachweises bis 28. Februar 2019 bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
ORF
5.000 Anträge im Vorjahr
Nach Angaben von Soziallandesrat Norbert Darabos von der SPÖ nimmt das Land für die Heizkostenzuschuss-Förderung insgesamt rund eine Million Euro in die Hand. Gerechnet wird in dieser Heizsaison - ähnlich wie im Vorjahr - mit rund 5.000 Anträgen.