Pflegeregress: Keine Forderungen für Altfälle

Obwohl der Pflegeregress mit Jahresbeginn abgeschafft wurde, holen sich manche Bundesländer teilweise noch Geld aus alten Fällen zurück. Das Burgenland ist nicht darunter, wie es am Donnerstag aus dem Büro vom zuständigen Landesrat Norbert Darabos (SPÖ) hieß.

Es werde kein Zugriff auf das Vermögen Pflegebedürftiger erfolgen, auch nicht auf Forderungen vor dem 1. Jänner 2018, heißt aus dem Büro Darabos. Dabei geht es um Eintragungen des Landes ins Grundbuch zur Absicherung der Pflegekosten oder um Bescheide, die schon vor Jahresbeginn vorgelegen sind. Der Zugriff des Landes sei mit Jahresbeginn gestoppt worden. Das sei auch dem Spruch des Obersten Gerichtshofes geschuldet, der einen Vermögenszugriff bei früheren Leistungen ausschließt.

Mehrkosten von 21 Millionen Euro angemeldet

Das Land sieht den Bund am Zug und hat Mehrkosten in der Höhe von etwa 21 Millionen Euro beim Bund für das heurige Jahr angemeldet, die durch den Entfall des Pflegeregresses anfallen. Der Wegfall des Regresses sei längst überfällig gewesen, der Bund habe die Bestimmung geändert und müssen den Ländern die Kosten ersetzen, so Soziallandesrat Darabos - mehr dazu in Pflege: Länder erhalten bis zu 340 Mio. Euro.

Von den Heimbewohnern werden jetzt 80 Prozent der Pension, mit Ausnahme der 13. und 14. Pensionszahlung, sowie ein Großteil des Pflegegeldes herangezogen, heißt es in einer Information auf der Internetseite des Landes - der Zugriff auf das Vermögen bleibt aus. Wie viele Altfälle es im Burgenland gibt, ist derzeit nicht bekannt. Im Burgenland stehen 2.050 Betten in 45 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung.