Mehr Zahnarzt-Leistungen für Jugendliche gratis
Amalgam-Füllungen enthalten Quecksilber und sind mit dieser Begründung nun für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter verboten. Deshalb übernimmt die Krankenkasse die Kosten für weiße Füllungen im Vorder- und Seitenzahnbereich, erklärt der Direktor der BGKK Christian Moder. Die Ersparnis liegt pro Füllung zwischen 37 und 100 Euro. „Es gibt Zement- und Kunststofffüllungen, das werden wir ab Juli im Programm haben. Sowohl bei uns im Ambulatorium als auch bei den niedergelassenen Zahnärzten“, so Moder.
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Professionelle Zahnreinigung gratis
Neu ist auch, dass Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren einmal im Jahr eine kassenfinanzierte Mundhygiene-Sitzung bekommen, Zahnspangen-Träger zwei Mal im Jahr. Es handelt sich dabei um eine professionelle Zahnreinigung inklusive Beratungsgespräch, wie man richtig putzt.
„Jugendliche haben bereits bleibende Zähne, haben aber noch nicht ganz das Bewusstsein dafür, dass sie ihre Zähne dauerhaft erhalten sollen. Viele Jugendliche tragen auch eine Zahnspange und wenn einmal Brackets geklebt sind, ist es irrsinnig schwierig für sie, selbst gut zu putzen“, erklärt Zahnärztin Linda Schwarz.
Erwachsene müssen die Mundhygiene weiterhin selbst zahlen. Die Kosten liegen zwischen 50 und 100 Euro. Die professionelle Zahnreinigung ersetzt nicht das Putzen zu Hause. „Das, was man zuhause putzt, ist unbezahlbar, der Patient hat die größte Verantwortung für seine Zähne“, so Schwarz.
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Gratis-Zahnspange
Schon seit mittlerweile drei Jahren bietet die Krankenkasse die Gratis-Zahnspange für Kinder an. Pro Jahr nehmen 600 Kinder im Burgenland diese Leistung in Anspruch. Seit der Einführung haben im Burgenland rund 1.800 Kinder eine Gratis-Zahnspange bekommen. Die Eltern ersparen sich rund 4.000 Euro. „Wir haben im Burgenland mit sechs Kieferorthopäden einen Vertrag für die Abgabe von Zahnspangen geschlossen. Die sind von Norden nach Süden gleichmäßig verteilt vorhanden“, so Moder.
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Die Kasse zahlt allerdings nur bei schweren Fehlstellungen. Kosmetische Änderungen müssen die Eltern weiterhin selbst bezahlen.