Paketzusteller ließ 15 Handys mitgehen

Ein 31-jähriger ehemaliger Paketzusteller der Post hat sich am Freitag wegen schwerem gewerbsmäßigen Diebstahls in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Der Mann soll 15 Pakete mit Handys gestohlen haben.

Der Angeklagte, der seit der Anzeige durch die Post arbeitslos ist, gab vor der Polizei zunächst an, nur vier Handys gestohlen zu haben und betonte dies auch vor Gericht. Richterin Birgit Falb hielt dem 31-jährigen ungarischem Staatsbürger vor, dass die Post bei der Auflistung der fehlenden Pakete auch überprüft habe, ob Dienstzeiten und Zustellungsgebiet zu dem Beschuldigten passen. Daraufhin meinte der Angeklagte: „Wenn das die Post so mitgeteilt hat, muss das so stimmen. Ich weiß es nicht mehr.“ Staatsanwältin Verena Strnad erklärte ihm: „Zwischen vier und 15 liegt ja wohl eine weite Spanne. Das muss ich schon wissen, ob ich vier oder 15 genommen habe“.

Schadenssumme: fast 8.000 Euro

Falb, die dem Mann zuvor schon mitgeteilt hatte, dass sie eine diversionelle Erledigung für möglich halte, ermahnte den Angeklagten ebenso: „Können wir bitte Klartext reden? Es hat keinen Sinn, wenn wir da herumeiern“, so die Richterin. Der 31-Jährige räumte schließlich ein, dass es „sicher“ zehn bis zwölf Handys gewesen wären und auch 15 möglich seien. Die Schadenssumme betrug fast 8.000 Euro.

Motiv: Schulden nach einem Verkehrsunfall

Als Motiv nannte der Ungar Schulden aus einem Verkehrsunfall. „Ich wusste nicht, wie ich diese Schulden zurückbezahlen sollte, wen ich um Geld bitten sollte. Ich wollte nicht um einen Vorschuss bitten, ich hatte Angst um meinen Job. Ich habe eine schlechte Entscheidung getroffen.“ Strnad entgegnete ihm, ob es denn nicht gefährlicher für den Jobverlust gewesen sei, die Diebstähle zu begehen. „Ich habe mir das nicht überlegt“, meinte der Angeklagte.

Angeklagter u. Staatsanwältin stimmten Diversion zu

Richterin Falb bot dem Mann eine Diversion an, der sowohl er als auch die Staatsanwältin zustimmten. Der 31-Jährige muss in Summe 900 Euro Schadenswiedergutmachung an die Post zahlen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit im Burgenland leisten. Außerdem riet ihm Strnad, sich um eine Vereinbarung zur Tilgung des restlichen Schadensbetrags mit der Post zu kümmern.