A4-Prozess: Staatsanwalt beginnt mit Plädoyer

Der Staatsanwalt Gabor Schmidt hat im Prozess um das A4-Flüchtlingsdrama am Gericht im südungarischen Kecskemet mit seinem Plädoyer begonnen. Schmidt hat an der Mordanklage gegen den Erst-, Zweit-, Dritt-und Viertangeklagten festgehalten.

Schmidt legte dabei den Tathergang zu den einzelnen Punkten der Anklage gegen die Schlepperbande dar, die für den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen in einem Kühl-Lkw verantwortlich gemacht wird. Der Staatsanwalt hielt an der Mordanklage gegen den Erst-, Zweit-, Dritt-und Viertangeklagten fest. Außerdem betonte er einmal mehr, dass der afghanische Erstangeklagte als Bandenchef fungiert hatte. Dieser hatte dies vor Gericht mehrfach zurückgewiesen.

In dem Prozess sind insgesamt 14 Personen - elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger - angeklagt. Sie sollen Schuld am Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak sein. Unter den 71 Todesopfern waren vier Kinder. Drei der 14 Angeklagten sind noch auf der Flucht.

Prozess seit Juni 2017 im Gange

Seit Juni 2017 wird in Kecskemet verhandelt, weil die Migranten im August 2015 noch auf ungarischem Staatsgebiet erstickt waren. Abgestellt worden war der Lkw dann auf der A4 bei Parndorf. Die Verhandlung wird laut einem Gerichtssprecher am 7. Juni mit der Fortsetzung des Plädoyers des Staatsanwaltes weitergeführt.

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