Datenschutz: Kunde wollte Entschädigung

Eine Entschädigung von 300 Euro hat ein Kunde eines Lokals in Eisenstadt gefordert. Der Grund: Das Lokal habe ihm ohne seine Zustimmung einen Newsletter zugeschickt. Der Kunde bezog sich auf die ab 25. Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung.

Als Begründung habe der Kunde angegeben, dass er auf der sogenannten Robinsonliste stehe, hieß es von der Wirtschaftskammer Burgenland, die mit diesem Fall betraut wurde. Die Eintragung in die Robinsonliste bewirkt, dass an Konsumenten oder Unternehmen auf Wunsch kein persönlich adressiertes Werbematerial versandt wird.

Der Mann forderte 300 Euro, andernfalls würde er die Angelegenheit anzeigen und dann fiele die Strafe deutlich höher aus, so die Wirtschaftskammer, die in diesem Fall von Raubrittertum spricht. Der Kunde habe den Newsletter bereits mehrfach erhalten und dem Wirt sogar seine Visitenkarte hinterlassen.