Landtag: Diskussion um Mindestsicherung

Die Familienförderung des Landes ist am Donnerstag mit einer Novelle reformiert worden. SPÖ und FPÖ wollten unter anderem die Antragsfrist für Familien verlängern. Der ÖVP-Abänderungsantrag dazu wurde abgelehnt.

Mit dem Familienförderungsgesetz wird der sogenannte Gratiskindergarten im Burgenland geregelt. 11.000 Anträge werden jedes Jahr von Eltern an das Land gestellt, um die Kosten für den Besuch des Kindergartens refundiert zu bekommen, sagte die SPÖ-Abgeordnete Edith Sack: „Alleine die Kinderbetreuungsförderung für Eltern durch das Land Burgenland macht im Jahr 4,3 Millionen Euro aus. Insgesamt investiert das Land jährlich fast 35 Millionen Euro in eine leistbare Kinderbildung und Betreuung - inklusive Personalkostenförderung, Unterstützung von Bauvorhaben der Gemeinden.“

Novelle: Längere Antragsfrist und Online-Einreichung

Mit der heutigen Novelle soll unter anderem die Antragsfrist für Eltern verlängert werden, außerdem können Anträge künftig auch online gestellt werden.

Die ÖVP forderte, dass die Förderungen direkt von den Kinderbetreuungseinrichtungen beantragt werden, sagte ÖVP-Abgeordnete Michaela Resetar: „Man muss sich vorstellen, es sind in Summe 11.000 Anträge, die jährlich von den Eltern eingebracht werden müssen, um die Fördermittel zu erhalten. Und die einzelnen Familien sind in Wahrheit Bittsteller, die das einreichen müssen, damit sie überhaupt zu den Förderungen kommen.“ Außerdem forderte die ÖVP in einem Abänderungsantrag eine Indexanpassung der Familienförderung, die seit 2009 nicht erhöht wurde.

FPÖ: Unfinanzierbare Forderungen der ÖVP

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar sprach von unfinanzierbaren Forderungen der Volkspartei. „Was Sie seit dem vom Wähler erzwungenen Austritt aus der Landesregierung pausenlos machen und ununterbrochen tun, das ist einzig und alleine Geld zu verlangen für alles und von jedem. Wenn wir von Anfang an auf Sie gehört hätten, dann würde sich das Land längst auf dem Weg zum Bankrott befinden. Das spielt es mit uns nicht“, so Molnar zu den Abgeordneten der ÖVP.

Grünen waren für Abänderungsantrag der ÖVP

Die Grünen sind prinzipiell mit der Kinderbetreuung im Burgenland zufrieden, können aber die Forderungen der ÖVP unterstützen, sagte Abgeordnete Regina Petrik: „Es braucht sehr wohl eine Erhöhung von Förderung, die aber dann in die Qualität gesteckt wird. Insofern können wir dem Abänderungsantrag zustimmen.“

Manfred Kölly vom Bündnis Liste Burgenland sprach sich für Bürokratieabbau aus. Der ÖVP Antrag solle nochmals diskutiert werden.

Keine Mehrheit für ÖVP-Abänderungsantrag

Der ÖVP-Abänderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit. Der ursprüngliche Antrag zur Novelle des Familienförderungsgesetzes wurde einstimmig angenommen.

Heftige Diskussionen rund um Mindestsicherung

Am Nachmittag wurde dann heftig über einen Dringlichkeitsantrag der ÖVP diskutiert. Die ÖVP forderte dabei eine österreichweite verfassungsrechtliche Regelung der Mindestsicherung nach burgenländischem Modell. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde von genau einem Jahr mit deutlicher Mehrheit im Landtag beschlossen - mehr dazu in Neuregelung der Mindestsicherung beschlossen. Der Antrag am Donnerstag wurde herftig debattiert.

Seitens der ÖVP wurde der Dringlichkeitsantrag vehement verteidigt. Wenn dieses Thema nicht dringlich sei, was solle dann sonst noch dringlich sein, sagte ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner. Mit ihrem Antrag wolle die ÖVP eine österreichweite verfassungsrechtliche Regelung der Mindestsicherung nach burgenländischem Modell erreichen, so Steiner. Dabei gehe es um Rechtssicherheit, um Verlässlichkeit und auch um Klarheit für die Bevölkerung.

Bundesweite Regelung sei angekündigt worden

Eine bundeseinheitliche Regelung sei für diesen Sommer angekündigt, sagte FPÖ-Klubobmann Geza Molnar. Die Initiative liege beim Bund, man sehe also auch hier keine Dringlichkeit von seiten der Burgenländischen Landesregierung an andere Landesregierungen heranzutreten. Abgesehen davon könnten Landesregierungen noch keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat organisieren, so Molnar.

Auch Manfred Kölly vom Bündnis Liste Burgenland und der parteifreie Abgeordnete Gerhard Steier zweifelten an der Dringlichkeit des ÖVP-Antrags. Wenn der Antrag laute, dass man innerhalb von zwei Monaten ein neues Bundesgesetz vorliegen haben wolle, dann sei das Verständlich, so Kölly. Dann sei es hier mehr als angebracht eine bundeseinheitliche Regelung auf eine Mindestsicherung zustande zu bringen. Das sei der Elch-Test den diese Bundesregierung zu bestehen habe, denn die vorige sei ohnehin daran gescheitert, sagte Steier.

SPÖ steht hinter dem burgenländischen Modell

Die SPÖ stehe zur bedarfsorientierten Mindestsicherung im Burgenland, sie wolle kein neues Gesetz, sagte SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits. Wenn die ÖVP wissen wolle, an wem die österreichweite Lösung gescheitert sei, dann solle sie sich an ihre Kollegen in Ober- und Niederösterreich wenden, so Drobits. Auch Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ) hielt fest, dass er zu der jetzigen Lösung stehen würde.

Die Grüne Abgeordnete Regina Petrik betonte, dass sie schon vor einem Jahr gegen die bedarfsorientierte Mindestsicherung im Burgenland gestimmt habe. Eine Politik und eine Integrationspolitik und eine Arbeitsmarktpolitik die mit Anreizen arbeiten würde, sei wesentlich nachhaltiger als eine die mit Bestrafungen arbeiten würde. Das sei aber vielleicht grundsätzlich ein eigenes Menschenbild, das da dahinterstehen würde, so Petrik.

SPÖ und FPÖ sahen in dieser Causa eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes und änderten den ÖVP-Antrag. Ihr Antrag wird schließlich mehrheitlich angenommen.