Frau von Stalking-Vorwurf freigesprochen

Bei einem Prozess in Eisenstadt ist eine Burgenländerin vom Vorwurf des Stalkings freigesprochen worden. Ihr Ex-Mann hat sie angezeigt, weil sie ihn mit Anrufen und Nachrichten belästigt haben soll. Beweisen konnte er dies allerdings nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die 52-Jährige wegen beharrlicher Verfolgung und Erpressung ihres Ex-Mannes angeklagt. Die Burgenländerin soll ihn mit Anrufen und „Whats App“-Nachrichten bombardiert haben. Außerdem habe sie versucht 17.000 Euro zu erpressen, indem sie Lügen über ihn erzählen wollte.

Mann kann keine Nachrichten vorzeigen

Die Frau selbst - krank, arbeitslos und verschuldet - bekannte sich nicht schuldig. Sie erzählte der Richterin, dass ihr Ex-Mann nach der Scheidung wieder eine sexuelle Beziehung mit ihr angefangen hat. Er habe ihr Geld für sie investiert - laut Verteidiger in ein „windiges Anlagemodell“. Sie habe versucht, wieder an dieses Geld zu kommen und schließlich 17.000 Euro von ihm verlangt, die sie ihm bei der Scheidung gezahlt habe.

Stalking am Handy

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Der Mann beschuldigte die Frau, ihn mit Nachrichten gestalket zu haben

Dass sie ihn und seine neue Lebensgefährtin angerufen habe, gab die Angeklagte zu. Sie sagte, sie wollte die Frau warnen, ihrem Ex-Mann ginge es nur um Geld. Der Mann sprach vor Gericht von 104 Sprachnachrichten und 300 „Whats App“-Nachrichten innerhalb eines kurzen Zeitraumes, die er von seiner Ex Frau bekommen habe.

Vorzeigen konnte er die Nachrichten allerdings nicht. Sein Handy sei mittlerweile kaputt, sagte er. Und: Eine sexuelle Beziehung habe er mit seiner Ex-Frau nicht mehr gehabt. Sie sei ihm „immer nur nachgelaufen“, er habe sie „zappeln lassen“.

Penisfoto verschickt

Dem widersprechen ausgedruckte „Whats App“-Nachrichten, die wiederum die Angeklagte dem Gericht vorlegen konnte. Es sind Nachrichten von ihm, zum Beispiel mit dem Text „Es war sehr schön gestern“, aber auch ein Penisfoto war bei den Nachrichten dabei. Die Richterin sagte, der Mann sei als Zeuge „komplett unglaubwürdig“ und sprach die Angeklagte im Zweifel frei, auch vom Vorwurf der Erpressung. Sie legte der Frau nahe, keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Ex-Mann aufzunehmen. Der Staatsanwalt behält sich Nichtigkeitsbeschwerde vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Justizzentrum Eisenstadt

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Ein weiterer Prozess beschäftigte heute das Gericht in Eisenstadt

Schuldspruch in ähnlichem Fall

Mit einem Schuldspruch hat heute in Eisenstadt ein weiterer Strafprozess geendet, bei dem es Sexfotos und -videos gegangen ist. Ein 30-jähriger Burgenländer hat seiner Ex-Freundin mit der Veröffentlichung entsprechender Fotos an ihrem Arbeitsplatz gedroht und auch damit, ihrem neuen Freund Sexvideos zu senden. Der Burgenländer ist wegen gefährlicher Drohung rechtskräftig verurteilt worden, nämlich zu neun Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 1.800 Euro.