Keine Beschwerden über neues Jagdgesetz
Das neue Jagdgesetz sieht drei größere Änderungen vor: Die Gatterjagd verboten, also das Abschießen von eingesperrten Tieren, wird verboten. Das Verbot tritt allerdings erst in fünf Jahren in Kraft. Jetzt schon gilt, dass Jäger nur mehr beschränkt zahlen müssen, wenn Wild aus ihrem Wald in der Landwirtschaft Schäden anrichtet. Zudem darf das Land Mitglieder im Landesjagdverband bestimmen - allerdings ohne Stimmrecht. Das alles habe sich bewährt, sagte Landesrätin Dunst.
„Schall und Rauch“
Im Landtag trugen fast alle Fraktionen das Gesetz mitgetragen - mehr dazu in Landtag: Große Zustimmung für Jagdgesetz. Dagegen gewehrt, hatte sich die ÖVP. Sie erhob gegen mehrere Punkte vor dem Verfassungsgerichtshof Beschwerde, allerdings erfolglos - mehr dazu in ÖVP ficht neues Jagdgesetz an und in Jagdgesetz: VfGH weist Anfechtung zurück. Die Volkspartei habe gegen das neue Gesetz „beispiellos scharf geschossen“. Von den Schüssen sei jedoch nur „Schall und Rauch“ übrig geblieben, sagte FPÖ-Klubobmann Géza Mólnar.
ORF
In einem weiteren Schritt solle es nun zum Bürokratieabbau bei der Jagd kommen, kündigte Dunst an. Die Abschussplanung, die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen und der Jagdkataster sollen voraussichtlich bis Jahresende online verfügbar sein.
Neuerlich Kritik
Seitens der ÖVP gab es indessen erneute Kritik am Jagdgesetz. „Rot-Blau feiert ein Husch-Pfusch-Gesetz“, erklärte Agrarsprecher Landtagsabgeordneter Walter Temmel per Aussendung. Das neue Jagdgesetz zerschlage ein funktionierendes System und bringe alle Beteiligten gegeneinander auf.