Geldstrafe für gefälschte Unterschriften
Ulreich unterzeichnete die eigenen Unterstützungserklärungen für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl selbst für andere Personen. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft. Die Landeswahlbehörde erteilte der SPÖ-Oberschützen daraufhin einen sogenannten Verbesserungsvorschlag. Ulreich durfte die Originalunterschriften nachreichen und kann nun zumindest wie geplant kandidieren.
Diversion: 1.500 Euro Strafe
Es bestehe der massive Verdacht, dass die Unterschriften „ohne vorheriges Einverständnis“ nachgemacht wurden, meinte nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch gegenüber der APA. Das hätten Ermittlungen des Landeskriminalamtes Burgenland ergeben. Dies würde dem Delikt der Urkundenfälschung entsprechen.
Man habe an die Lokalpolitikerin nun ein Anbot der Diversion gemacht, erklärte Koch. Dies sei aufgrund von bestimmten Voraussetzungen, etwa Unbescholtenheit und Verantwortungsübernahme, möglich. Die Vizebürgermeisterin habe 14 Tage Zeit, die Strafe zu zahlen und so eine Gerichtsverhandlung sowie eine mögliche Vorstrafe zu vermeiden.
Die Strafe von 1.500 Euro wird Ulreich zahlen, bestätigte ihr Anwalt, Werner Dax, gegenüber dem ORF Burgenland am Samstag.