Förderung für exportwillige Betriebe

Ab Freitag gibt es eine Exportförderung für burgenländische Unternehmen. Bis zu 50.000 Euro Fördergeld kann beantragt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es unter anderem für einen Internationalisierungsmanagers.

Zur Unterstützung für Unternehmen, die auf ausländischen Märkten Fuß fassen wollen, hat das Land Burgenland eine Internationalisierungsförderung ins Leben gerufen. Die von Wirtschaftslandesrat Alexander Petschnig (FPÖ) am Mittwoch vorgestellte Maßnahme läuft ab Freitag bis Ende 2018 und ist mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Euro dotiert.

Petschnig Zagiczek

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Geschäftsführer der Wirtschaft Burgenland (WiBuG), Harald Zagiczek und Wirtschaftslandesrat Alexander Petschnig (FPÖ)

Strategische Ausrichtung auf neuen Märkten

Viele Gespräche mit Unternehmern hätten gezeigt, wo der Schuh drückt und wo man nachhaltig ansetzen kann. Mit dem Programm sollen burgenländische Unternehmen gezielt bei ihrer strategischen Ausrichtung auf neuen Märkten unterstützt werden, erläuterte der Geschäftsführer der Wirtschaft Burgenland (WiBuG), Harald Zagiczek. Das Ziel sei, burgenländische Produkte und Dienstleistungen in neuen Märkten langfristig zu positionieren und zu etablieren.

Förderquote von bis zu 40 Prozent

Einzelne Unternehmen können mit insgesamt bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Bei den Förderungen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse für bis zu 40 Prozent der getätigten Investitionskosten.

Strategische Maßnahmen zur Markterschließung

Im ersten Bereich der Internationalisierungsförderung werden etwa Kosten für strategische Maßnahmen zur Markterschließung subventioniert. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Marktstudien und Konkurrenzanalysen sowie Konzepte für Marketingmaßnahmen.

Petschnig Zagiczek

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Gefördert werden unter anderem Konkurrenzanalysen, Erstellung von Marktstudien, Online-Shops oder auch Imagefilme

Exportorientierte Werbeaufwendungen

Der zweite Bereich betrifft die Förderung von Ausgaben für exportorientierte Werbeaufwendungen auf den neuen Märkten. Hierzu gehören Mittel für Werbekampagnen, Marketing- und Public-Relations-Maßnahmen sowie zur Verstärkung des Onlinebereichs, zur Produktion von Imagefilmen und für die Präsentation bei Kunden am neuen Markt.

Ausgaben für Internationalisierungsbeauftragte

Die Fördermöglichkeiten in den ersten beiden Bereichen richten sich an Großbetriebe sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Das dritte Modul - hier werden Ausgaben für einen Internationalisierungsbeauftragten mitfinanziert - richtet sich nur an KMU. Unternehmer seien im Tagesgeschäft oft gebunden und hätten nicht die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen, erläuterte Zagiczek. Durch die Richtlinie sei es möglich, Personalkosten bis zu 20.000 Euro pro Jahr zu fördern. Das Paket brauche weder den Bundesländer- noch den internationalen Vergleich zu scheuen, meinte der WiBuG-Geschäftsführer.

Petschnig Zagiczek

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Einzelne Unternehmen können mit insgesamt bis zu 50.000 Euro gefördert werden

Volkswirtschaftliche Indikatoren als Grundlage

Schon bisher habe es eine „Internationalisierungsförderung“ gegeben. Diese sei 2013 ausgelaufen, erläuterte Petschnig. Volkswirtschaftliche Indikatoren zeigten klar, dass eine solche Förderung angebracht sei. Bei der Erstellung der neuen Richtlinie habe man besonders die Bedürfnisse von Unternehmern berücksichtigt. Förderansuchen können bis 31. Dezember 2018 gestellt werden.

Wirtschaftskammer zeigt sich erfreut

Seitens der Wirtschaftskammer Burgenland fiel die Reaktion auf das neue Angebot positiv aus: Nach mehr als zwei Jahren gebe es wieder eine Exportförderung für burgenländische Betriebe, wurde in einer Aussendung betont. Die Wirtschaftskammer Burgenland unterstütze Maßnahmen der Wirtschaft Burgenland GmbH (WiBuG).

„Hier wurde nun ein wichtiger Impuls gesetzt und dazu eine Aktionsrichtlinie erarbeitet“, stellte Wirtschaftskammer-Direktor Rainer Ribing fest. Zuletzt habe das Fehlen der Förderung auch schon negative Auswirkungen auf die Entwicklung der burgenländischen Exportkennzahlen gehabt.