Prozess um ausgesetzte Hundewelpen

Wegen Tierquälerei musste sich am Freitag ein 42-jähriger Ungar vor dem Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Der Mann soll im März des Vorjahres gemeinsam mit einem Zweiten fünf Hundewelpen ausgesetzt haben.

Die Verhandlung hatte verspätet begonnen, da der Angeklagte vorerst nicht auffindbar gewesen war. Danach leugnete er jegliche Beteiligung an dem Vorfall. „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas gemacht habe“, meinte er auf die Frage, ob er sich geständig zeige. Auch als Richterin Birgit Falb ihm Fotos von den Hunden zeigte, erklärte er, diese nicht zu kennen.

Ausgesetzter Welpe

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Bei Breitenbrunn setzten die Männer fünf Hundewelpen im Weingarten aus

Zeuginnen belasteten Angeklagten

Die Richterin hielt ihm darauf vor, dass zwei Zeuginnen - sie waren bei der Verhandlung entschuldigt - genau beobachtet hatten, wie zwei Männer die Welpen in einem Weingarten zwischen Breitenbrunn und Purbach (beides Bezirk Eisenstadt Umgebung) ausgesetzt hatten. Die zwei Frauen waren dem Auto der Männer nachgefahren und hatten Fotos gemacht. Die Zeuginnen könnten „mit 100 Prozent Sicherheit sagen, dass es sein Pkw war“, sagte Falb.

Ausgesetzter Welpe

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Zeuginnen retteten die Hundewelpen aus ihrer lebensgefährlichen Lage

Nach anfänglichem Leugnen geständig

Der Ungar zeigte sich daraufhin geständig. Er sei mit einem rumänischen Arbeitskollegen unterwegs gewesen und habe erst nicht gewusst, dass dieser die Welpen in einer Schachtel dabei hatte, erzählte der 42-Jährige. Erst später habe er das Winseln der Tiere gehört. Der Kollege habe gemeint, er wolle die Hunde aussetzen. „Ich war blöd und war damit einverstanden“, so der Angeklagte.

Welpe

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Die ausgesetzten Hunde wurden vom Wiener Tierschutzverein versorgt

Sechs Monate bedingt - nicht rechtskräftig

Die Richterin erklärte ihm, dass das Aussetzen so junger Welpen im März einem „Todesurteil“ gleich komme. Es sei den zwei Zeuginnen zu verdanken, dass die Hunde gerettet und in ein Tierschutzheim gebracht wurden. Vor der Urteilsverkündung meinte der Angeklagte, dass er sich schäme und fragte, ob die Tiere überlebt hätten. Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.