Prozess: 111.000 Euro veruntreut

Weil sie 111.000 Euro vom eigenen Firmenkonto veruntreut haben, mussten sich am Montag in Eisenstadt zwei Angeklagte von Gericht verantworten. Sie wurden zu bedingten Strafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem 53-jährigen Mann und seiner 50-jährigen Frau wurde das Verbrechen der betrügerischen Krida vorgeworfen. Die beiden sollen vom Konto des gemeinsamen Betriebes Geld entnommen und damit private Schulden sowie die Spielsucht des Sohnes finanziert haben, während die südburgenländischen Baufirma in den Konkurs schlitterte. Nach der Insolvenz im Vorjahr sei ein Fehlbetrag von rund 111.000 Euro festgestellt worden, berichtete der Masseverwalter vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl. Dieses Geld wäre den Gläubigern zugestanden.

Abgezweigtes Geld im Casino verspielt

Ein Teil des fehlenden Geldes soll im Casino vom 28-jährigen Sohn des Ehepaares verspielt worden sein. Doch auch der 53-jährige Vater dürfte gespielt haben, das vermutete die Richterin. Der Mann gab an, manchmal ins Casino mitgegangen zu sein. Richterin Knöchl meinte, dass sie nicht wisse, ob der 53-Jährige nicht spielsüchtig sei. Es habe immer wieder Bankomatabhebungen in der Höhe von rund 1.300 Euro bis 1.800 Euro mitten in der Nacht gegeben. Mit der Baufirma hätten die beiden laut Verteidigung so gut wie kein Geld verdient. Viele der abgeschlossenen Verträge seien sehr zum Nachteil des Betriebes gewesen.

Die Richterin riet den Angeklagten künftig keine Firma mehr zu gründen. Laut Anklageschrift sollen diese bereits mehrere Konkurse hinter sich haben. Der 53-Jährige, er ist laut eigenen Angaben derzeit selbstständig, erklärte, dass er alle Schulden begleichen wolle. Die beiden gebürtigen Rumänen schätzten den jeweiligen Schuldenberg auf etwa 100.000 Euro. Selbst bei Mitgliedern der Kirchengemeinde sollen sie sich Geld geborgt haben. Dieses soll jedoch zurückbezahlt worden sein.

Bedingte Strafen für beide Angeklagten

Die Angeklagten bekannten sich schuldig. Der 53-Jährige wurde zu zwölf Monaten und die 50-Jährige zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.