Esterhazy gegen Land: Ottrubay als Zeuge

Im Zivilprozess Esterhazy gegen Land Burgenland um abgelehnte Kulturförderungen ist am Mittwoch Esterhazy-Generaldirektor Stefan Ottrubay befragt worden. Die Förderungen seien Esterhazy ohne sachliche Rechtfertigung vorenthalten worden, sagte er.

Schon am Dienstag sagte Kulturlandesrat Helmut Bieler (SPÖ), dass die umstrittenen Förderansuchen so wie alle anderen Ansuchen auch nach bestimmten Kriterien beurteilt worden seien. Insgesamt geht es um eine Million Euro in den vergangenen beiden Jahren. Der Kulturveranstalter Arenaria aus dem Umfeld von Esterhazy wollte zum Beispiel für die Opernproduktion „Tosca“ in St. Margarethen 2015 eine Förderung von 250.000 Euro. Die Oper in St. Margarethen sei auch früher nie gefördert worden, so Bieler, außerdem hätte eine derart hohe Förderung das Kulturbudget gesprengt - mehr dazu in Esterhazy klagt Kulturförderung ein.

Esterhazy-Generaldirektor Stefan Ottrubay sagte am Mittwoch zu diesen Argumenten, dass die Öffentlichkeit aus dem Kulturbericht um die Förderzuschüsse für die Seefestspiele Mörbisch, die Schlossspiele Kobersdorf oder die Haydnfestspiele Bescheid wisse. „Und dann zu sagen, weil Esterhazy Oper veranstaltet, ist das keine Kultur und hat keinen Platz in unseren Budgets - das ist eine der Schlüsselfragen, die das Gericht beantworten wird“, so Ottrubay.

Stefan Ottrubay

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Stefan Ottrubay im Zeugenstand

Ottrubay vermutet, dass die Förderansuchen aus unsachlichen Gründen abgelehnt wurden. Er berichtete von einer Aussprache im Mai 2016, an der unter anderem Landesrat Bieler teilgenommen habe. Dabei hätte Bieler gesagt: „Wer uns klagt, der braucht keine Förderungen zu erhoffen vom Land“, so Ottrubay. Bieler dementierte das bereits am Dienstag. Da werde das Gericht jetzt die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen abwägen müssen, so Ottrubay.

Keine persönliche Animositäten

Dass die zahlreichen Konflikte zwischen Esterhazy und dem Land auch etwas mit persönlichen Animositäten zwischen ihm auf der einen Seite und dem Landeshauptmann und dem Kulturlandesrat auf der anderen Seite zu tun hätten, stellte Ottrubay in Abrede. Alle Beteiligten seien Profis, eventuell vorhandene Emotionen sollten runtergefahren werden. Er sei jedenfalls zur Zusammenarbeit mit dem Land bereit.

Der Zivilprozess wird am Freitag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Es ist nicht das erste Mal, dass Esterhazy das Land klagt. Schon 2011 wollten die Esterhazy-Betriebe Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Eisenstädter Schloss - mehr dazu in Erneut Streit zwischen Esterhazy und Land. Auch wegen der Umfahrung Schützen gab es Streit vor Gericht - mehr dazu in Umfahrung Schützen: Streit geht weiter.