Auch heuer wieder „Handwerker-Bonus“
Mit dem „Handwerker-Bonus“ können sich Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben, für die Renovierung ihrer eigenen vier Wände Geld vom Land zurückholen. Voraussetzung dafür: Die Arbeiten müssen legal von einem Handwerker im Zeitraum von Anfang Jänner bis Ende März durchgeführt werden. Das eigene Haus oder die Wohnung muss mindestens zehn Jahre alt sein. Diese Beschränkung fällt weg, wenn es um einen barrierefreien Umbau geht.
Maximal 5.000 Euro
Das Land übernimmt ein Viertel der Renovierungskosten - oder maximal 5.000 Euro. In Summe steht heuer eine Million Euro für den Handwerkerbonus zur Verfügung. Dabei gehe es auch um die Stärkung der Wirtschaft, sagte Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ). Das sei eine Maßnahme, in schwierigen Monaten im Bereich der Bauwirtschaft den burgenländischen Firmen Aufträge zu ermöglichen und damit zu schauen, dass sich die Winterarbeitslosigkeit in Grenzen halte.
ORF
Landesrat Alexander Petschnig (FPÖ) verwies auf das starke Wirtschaftswachstum im Burgenland im Vorjahr. Die Rahmenbedingungen und gewisse Steuerungseffekte dafür kämen von der Regierung und der Politik.
1.300 Förderanträge im Vorjahr
Von einer guten Aktion sprach Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Konsumenten würden animiert, geplante Renovierungsvorhaben vorzuziehen, um die Branche über die schwierigen Wintermonate zu bringen. Im Vorjahr gab es 1.300 Förderanträge. Die Aktion sei gut angenommen worden, sagte Arbeiterkammer-Präsident Alfred Schreiner. Er rechnet auch heuer mit großem Interesse. Um in den Genuss des „Handwerker-Bonus“ zu kommen, muss ein entsprechender Antrag samt Rechnung des Gewerbebetriebes bis 10. April eingereicht werden.