Asylheim-Messerattacke: Einweisung in Anstalt

Der 29-jährige Mann, der in einer Asylunterkunft im Südburgenland einen 26-Jährigen niedergestochen haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das entschied ein Geschworenensenat am Dienstag in Eisenstadt.

Der Angeklagte wurde weiters wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung sowie Nötigung und Körperverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Als Milderungsgrund wurde die dem 29-Jährigen vom Gutachter attestierte Persönlichkeitsstörung berücksichtigt.

Erschwerend kam hinzu, dass es sich um ein Verbrechen sowie mehreren Vergehen handle. Die Einweisung erfolge aufgrund des Gutachtens, begründete Richterin Karin Lückl das Urteil. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

„Letale Verletzung“

Das Opfer erlitt laut Staatsanwaltschaft eine „letale Verletzung“, der Mann konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden. Die rund 20 Zentimeter lange Klinge drang laut Gutachten zehn Zentimeter tief in die Brusthöhle ein, wobei auch die Lunge verletzt wurde.

Bei der Zeugenbefragung am Dienstag zeigte sich, dass es regelmäßig zu Alkoholkonsum in dem Heim gekommen sein dürfte. Die Unterkunftgeberin berichtete, dass immer wieder Alkohol getrunken wurde und es infolge Streitigkeiten zwischen den Bewohnern gab. Die Hausordnung verbiete dies zwar, aber „sie hören nicht auf mich“, so die Zeugin.

Der Verteidiger hinterfragte, wie weit das Opfer selbst mit schuld an dem Streit und dessen Eskalation gewesen sei. Weiters betonte er, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden sei. Staatsanwältin Beatrix Resatz berief sich hingegen auf ein Gutachten, demzufolge der 29-Jährige zurechnungsfähig war. Es sei „eindeutig, dass ich, wenn ich mit so einem Messer in den Oberkörper eines Menschen steche, will, dass dieser so schwer verletzt wird, dass er stirbt“, meinte sie im Schlussplädoyer.

Messerstich im Mai

Der Angeklagte soll im Mai bei einem Streit unter Asylwerbern in einer südburgenländischen Asylunterkunft einem Landsmann mit dem Messer einen Stich in den Lungenunterlappen versetzt haben. Mehrere andere Asylwerber sollen zuvor versucht haben, den 29-Jährigen davon abzuhalten, wurden aber von diesem bedroht und erlitten teilweise Verletzungen.

Nachdem das Opfer sich in einem Zimmer verbarrikadieren konnte, drohte der mutmaßliche Täter, zur Frau des Opfers zu gehen und sich an dieser zu vergehen. Als der 26-Jährige die Tür öffnete, kam es zum lebensgefährlichen Stich.

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