Prozess: 77.000 Euro Familienbeihilfe kassiert

Jahrelang hat ein Vater in Stinatz illegal Familienbeihilfe für seine in Pakistan lebenden Kinder bezogen. Das Landesgericht in Eisenstadt hat den Mann heute deshalb wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Angeklagte lebte seit 24 Jahren in Österreich und ist seit 15 Jahren österreichischer Staatsbürger. Weil der 51-jährige, zur Überraschung des Gerichts, aber kaum Deutsch konnte, musste der Prozess zunächst verschoben werden. Mithilfe eines Dolmetschers wurde dann zuerst die Sachlage geklärt. Fast acht Jahre lang hat die Familie Beihilfe kassiert, die sie nicht beziehen hätte dürfen. So sind mehr als 77.000 Euro zusammengekommen.

Urteil: Neun Monate bedingte Haft

Die Kinder im Alter von nunmehr 11, 14, 16 und 19 Jahren wurden alle in Österreich geboren. Vor neun Jahren sind sie aber gemeinsam mit der Mutter nach Pakistan gezogen. Das hätte der Mann dem Finanzamt melden müssen, hat es aber nicht getan. Der Angeklagte und sein Verteidiger Martin Behal akzeptierten das Urteil zu neun Monaten bedingter Haft. Bei einem Strafrahmen von drei Jahren seien neun Monate bedingt, wo man eben keine Freiheitsstrafe verbüßen müsse, doch im unteren Bereich und daher für den Mandaten akzeptabel. Er habe sich geständig verantwortet und bei einem Geständnis sei ein Freispruch nahezu unmöglich. Daher sei das gar nicht in Frage gekommen, so Behal.

Auch Mutter wird wegen Betrugs angeklagt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann der in Stinatz (Bezirk Güssing) als Reinigungskraft arbeitet, muss jetzt rund 52.000 Euro, der mehr als 77.000 Euro zu unrecht bezogenen Beihilfen, in Schritten von 200 Euro im Monat zurückzahlen. Der Rest von rund 25.000 Euro ist verjährt. Auch die Mutter der Kinder hätte am Dienstag vor dem Gericht erscheinen müssen. Sie war aber in Pakistan. Auf sie wartet ebenfalls eine Anklage wegen Betrugs, wenn sie nach Österreich zurückkommt.

Den Behörden war es jahrelang nicht aufgefallen, dass eine Familie für schulpflichtige Kinder Beihilfe bekam, die Kinder aber nicht in der Schule waren. Die Staatsanwaltschaft erklärte das damit, dass das Finanzamt nicht mit dem Meldeamt oder den Schulbehörden zusammenarbeitet.