Schützen: Wasserbescheid aufgehoben

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die Umfahrung Schützen eröffnet. Das Höchstgericht hat nun die wasserrechtliche Bewilligung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und damit auch eine der Grundlagen für die damaligen Grundstücksenteignungen.

Für den Bau der Umfahrung Schützen mussten rund 30 Grundeigentümer enteignet werden, darunter auch Esterhazy. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof eine wesentliche Grundlage dafür gekippt. Der Wasserrechtsbescheid werde wegen Rechtswidrigkeit und Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, urteilte das Höchstgericht. Die Begründung füllte 18 Seiten. Es ging dabei um die Auswirkungen von wasserrechtlichen Maßnahmen, wie etwa den Bau eines Rückhaltebeckens und die Verlegung von Gräben und Bächen. Die Beweisaufnahme sei zum Teil unvollständig gewesen.

Bewilligung für die Straße fehlt nun

Auf Widersprüche zwischen einem Amtsgutachten und einem Privatgutachten sei nicht eingegangen worden. Ein umweltpolitisches Desaster, für das das Land nun die Rechnung präsentiert bekomme, urteilte der Umweltdachverband. Das Land stehe nun mit einer Straße da, für die die zentrale Bewilligung fehle. Hätte man eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, hätte sich das Land diese Blamage ersparen können, hieß es seitens des Umweltdachverbandes.

Das Land werde nun wohl versuchen, das Projekt zu modifizieren und im Nachhinein einen gültigen Wasserrechtsbescheid zu bekommen. Dass die Straße rückgebaut werden muss, glaube man im Umweltdachverband nicht. Es seien faktisch Tatsachen geschaffen worden. Bestätigt fühlte sich auch die Initiative „Pro Region Neusiedlersee“. Sie sprach von einem schlampigen Beschluss des Landeshauptmannes, der nun zurückgewiesen worden sei. Tatsächlich zuständig für das Referat Wasserrecht war allerdings Landesrätin Michaela Resetar (ÖVP). Die Initiative habe seit Jahren vor den negativen ökologischen Auswirkungen dieses Straßenbauprojektes gewarnt.

Rechtlich gestritten wird auch noch an einer zweiten Front: Angefochten wurde nicht nur der Wasserrechtsbescheid, sondern auch die Enteignungen der Grundstückseigentümer. Dieses Verfahren läuft noch, am Zug ist nun das Landesverwaltungsgericht. Laut Baudirektor Wolfgang Heckenast sei dieses Gericht nun auch in Sachen Wasserrechtsbescheid zuständig. Er gehe davon aus, dass das Landesverwaltungsgericht einen weiteren Sachverständigen bestellen und dann entscheiden werde.