Einigung auf einheitliche Budgetrechnung

Nach jahrelangen Diskussionen haben sich die Bundesländer auf eine neue einheitliche Budget- und Haushaltsrechnung geeinigt. Dadurch sollen die Finanzen der Länder besser durchschaubar und vergleichbar werden.

Die Forderung nach einer einheitlichen Budget- und Haushaltsrechnung stellte unter anderem der Rechnungshof schon lange. Als Vorsitzender der Länder-Arbeitsgruppe hat Niederösterreichs Landeshauptmannstellvertreter Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montagvormittag die Ergebnisse gemeinsam mit dem burgenländischen Finanzlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) präsentiert.

Bisher wissen nicht einmal Experten genau, wieviel Schulden oder Geld die Bundesländer haben - jedes Land hat eigene Bilanzvorschriften. Mit dem neuen vereinheitlichten Haushaltsrecht soll sich das ändern. Es soll eine strenge Gewinn- und Verlustrechnung geben, auch das Vermögen und die Haftungen der einzelnen Länder werden einbezogen.

Transparente Haushalte

„Dadurch werden die Haushalte wesentlich transparenter, sie werden vergleichbarer. Dadurch können wir nicht nur die finanzielle Lage besser dotieren, sondern können auch bessere Schlüsse selbst daraus gewinnen. Was wesentlich ist, alle Beteiligungen, die unter einem maßgeblichen Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen, sind in der Bilanz aufzunehmen“, so Sobotka.

Schritt zur modernen Finanzverwaltung

Finanzlandesrat Bieler sprach von einem wichtigen Schritt zu einer modernen Finanzverwaltung. „Wir wollen den künftigen Anforderungen gerecht werden, weil sich nur wenige auskennen - wenn man das Budget liest, wenn man die Budgetdebatten über sich ergehen lässt, oder wenn es Erklärungen in den Landtagen, oder auch in den öffentlichen Medien gibt. Das heißt, ein modernes Haushaltswesen, das transparent ist, das aber auch vergleichbar ist. Es hilft nichts, wenn wir im Burgenland andere Interpretationen haben, als in Niederösterreich oder Vorarlberg“, sagte Bieler.

Inhaltlich sei man sich mit dem Finanzministerium einig. Die Länder wollen sich nun mit einem gemeinsamen Vertrag, einer sogenannten 15a-Vereinbarung zu den neuen Bilanzierungsregeln verpflichten. Unklar ist noch, ob der Bund ein eigenes Finanzverfassungsgesetz beschließt. Das einheitliche Haushaltsrecht soll bei der nächsten Landeshauptmännerkonferenz beschlossen und in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden.

Link: