Kanalgebühr für Pools: Neuer Erlass

Für Swimmingpool-Besitzer im Burgenland haben die Richtlinien über eine Kanalabgabe im Sommer immer wieder für Verwirrung gesorgt. Ein neuer Erlass soll für Klarheit sorgen. Demnach müssen Besitzer von selbst aufzustellenden Pools keine Kanalgebühr zahlen.

Die Kanalabgabe für Besitzer aufblasbarer oder anderer nur in den Sommermonaten aufgestellten Schwimmbecken ist per Erlass ab sofort vom Tisch. Das ganze habe auf einem Missverständnis beruht, erklärt SPÖ-Klubobmann Christian Illedits. „Es war ganz klar nie die Absicht, diejenigen, die nicht das Kanalsystem belasten, weil das auch rechtlich niemals geht, mit einer Gebühr zu versehen“, so Illedits.

Erst vom Verfassungsdienst hineinreklamiert

Tatsächlich wurde die Abgabe für nicht permanente Pools erst in der Begutachtungsphase des Gesetzes vom Verfassungsdienst hineinreklamiert, weil sonst nach Ansicht der Juristen eine Ungleichbehandlung gedroht hätte. Nun beruft man sich hingegen darauf, dass die Kanalabgabe aufgrund der Bauordnung verhängt worden sei und nicht gemauerte Pools gar keine Bauwerke darstellten und somit auch nicht abgabepflichtig seien, sagt ÖVP-Klubobmann Rudolf Strommer. „Schlussendlich hat man hier erkannt, dass man in der Administration über das Ziel hinausgeschossen hat. Wir bringen das in einen Rahmen, der auch administrierbar ist“, so Strommer.

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Nun soll das Kanalgesetz novelliert werden, damit künftig auch die Besitzer gemauerter Pools nur dann zahlen, wenn sie tatsächlich ihre Abwässer in den Kanal einleiten. Doch da gibt es ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Während die einen Gemeinden einen Anschluss von Pools vorschreiben, ist dies in anderen Gemeinden sogar ausdrücklich untersagt. Strommer sieht darin aber noch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Poolbesitzer in bestimmten Gemeinden zur Kanalgebühr quasi gezwungen werden.

Anschlusspflicht möglich oder nicht?

„Weil in vielen Bereichen die Gemeinden autonom sind und in manchen Gemeinden kann das schon so sein. Es sind 171 selbstständige Gebietskörperschaften in den Gemeinden, die in manchen Bereichen auch frei sind - etwa in den Bebauungsrichtlinien“, so Strommer. Illedits erwägt hingegen, die Kanalanschlusspflicht einheitlich zu regeln. „Die Diskussion geht darum, ob man generell jemanden, der einen Pool hat, mit einer Anschlusspflicht belegen soll oder nicht“, so Illedits.

Kritik von Grünen, Kölly fordert Entschuldigung

Der neue Erlass trage in „keinster Weise dazu bei, die Zweifel aus der Welt zu schaffen“, kritisierte der Grüne Landtagsabgeordnerte Wolfgang Spitzmüller. Das Problem mit den aufblasbaren Pools werde dadurch zwar gelöst, aber gleichzeitig ein neues geschaffen. „Um den Abgaben zu entgehen, werden nun BesitzerInnen gemauerter Pools angeben, dass sie ihr Poolwasser nicht in den Kanal einleiten. „Wie soll eine Gemeinde dies überprüfen?“, fragt sich Spitzmüller.

Der Landtagsabgeordnete der Liste Burgenland, Manfred Kölly, spricht von einem „Rot-Schwarzen-Zickzackkurs“ und fordert von SPÖ und ÖVP, sich bei den Gemeinden für den Aufwand zu entschuldigen.

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