Eisenbahnkreuzungen: Protest gegen Verordnung

In einer Petition an den Landtag und an Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) fordern die Bürgermeister der Anrainergemeinden der Neusiedler Seebahn eine Rücknahme der Eisenbahnkreuzungsverordnung, die den Gemeinden enorme Kosten aufzwingt.

Die Bürgermeister der Seebahngemeinden zwischen Pamhagen und Neusiedl am See sind sauer. Stein des Anstoßes ist die Eisenbahnkreuzungverordnung aus dem Jahr 2012. Infolge zahlreicher teils tödlicher Unfälle wurde damals die Absicherung von Eisenbahnkreuzungen neu geregelt. Seither werden die Straßenerhalter zur Kasse gebeten und müssen 50 Prozent der Kosten für Licht und Schrankenanlagen übernehmen.

Hohe Kosten

Im Fall der finanziell ohnehin angeschlagenen Stadtgemeinde Neusiedl am See soll die Stadt jetzt 800.000 Euro der Gesamtkosten von 1,6 Millionen übernehmen. Alle Bürgermeister hätten mit den anfallenden Kosten „ein Riesenproblem“, so der Bürgermeister von Neusiedl am See Kurt Lentsch (ÖVP). „Es geht so nicht, wir packen das nicht“, meinte Lentsch. Nicht weniger brisant ist die Sache für Frauenkirchen. Hier soll die Gemeinde innerhalb der nächsten zwei Jahre 650.000 Euro aufbringen.

Kein Mitspracherecht

Was die Bürgermeister besonders ärgert ist, dass sie zahlen sollen ohne mitreden zu dürfen. Sowohl bei der Aufrüstung von Eisenbahnkreuzungen als auch bei der Auflassung einzelner Übergänge. So würden mit Leitsystemen gesicherte Übergänge für Radfahrer, die sich seit Jahrzehnten bewährt hätten, ohne Not aufgerüstet, andere würden aufgelassen und damit im Radwegenetz fehlen.

Mit einer Petition an den Landtag und an Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) wollen die Bürgermeister jetzt erreichen, dass die umstrittene Verordnung zurückgenommen und neu verhandelt wird und dass der Bund sich an den Kosten beteiligt.

Ministerium weist Kritik zurück

Das Verkehrsministerium hat die Kritik von burgenländischen Ortschefs an der Eisenbahnkreuzungsverordnung zurückgewiesen. Die Verordnung müsse „in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden umgesetzt werden. Denn hier geht es um das Leben und die Gesundheit von Menschen“, hieß in einer Aussendung. Zudem wurde auf 17-jährige Übergangsfristen verwiesen.