RH-Kritik an Batthyany-Stiftung

Burg Güssing ist das Hauptthema eines aktuellen Rechnungshofberichts. Konkret wurde die Batthyany-Stiftung zur Erhaltung der Burg unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Laut RH gab es laufend Verluste.

Die „Stiftung des weiland Fürst Philipp Batthyany“ hat nur einen Zweck: die Erhaltung der Burg Güssing. Sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, Verluste sollte sie aber auch nicht machen. Doch genau das ist laut aktuellem Rechnungshof-Bericht in den vergangenen Jahren laufend passiert.

Konkret hat der Rechnungshof die Jahre 2007 bis 2012 geprüft. Die laufenden Erträge der Stiftung - zum Beispiel aus dem Betrieb des Burgmuseums, aus den Verpachtungen des Burgareals für Theateraufführungen und des Burgrestaurants - hätten die laufenden Aufwendungen nicht gedeckt. Der Rechnungshof kritisiert, dass es trotz verschiedener Projekte kein umfassendes Konzept für die Weiterentwicklung der Burgstiftung gab.

Interessenskollision bei Restaurant

Bei der Verpachtung des Burgrestaurants ortet der Rechnungshof eine Interessenskollision: Denn der Stiftungsadministrator, der Bezirkshauptmann von Güssing, habe den Pachtvertrag quasi mit sich selbst abgeschlossen, weil er gleichzeitig einer der Geschäftsführer der Burgrestaurant GmbH war.

Auch bei seinem Vorgänger als Stiftungsadministrator - damals der Bezirkshauptmann von Jennersdorf - sieht der Rechnungshof einen Verstoß gegen die objektive Postenvergabe, weil dieser seine Tochter als Angestellte der Stiftung beschäftigt hatte.

RH: "Land hat nicht reagiert

Außerdem bemängelt der Rechnungshof, dass das Land die Stiftung als Aufsichtsbehörde zwar laufend überprüft, auf die Ergebnisse der Prüfung aber nicht reagiert habe. Und das, obwohl die Abteilung für Finanzen und Buchhaltung die Stiftung bereits per Ende 2010 als faktisch illiquid bezeichnet habe.

Weitere Kritikpunkte des Rechnungshofs: Die Sitzungen des Stiftungsrates fanden nicht immer wie vorgesehen zweimal jährlich statt, die Ergebnisse wurden nur ansatzweise protokolliert.

EU-Förderungen: Abwicklung unter der Lupe

Außerdem hat der Rechnungshof die Abwicklung von EU-Förderungen aus Sicht der Förderempfänger genauer unter die Lupe genommen. Auch wenn es bereits Vereinfachungen gegeben hat, müssen sich die Förderempfänger noch immer durch einen Dschungel an Förderstellen und Richtlinien kämpfen, lautet das Ergebnis der Prüfung. Daher würden viele Antragsteller immer wieder auf nationale Förderungen ausweichen, bei denen Nachweis- und Belegpflichten weniger aufwändig seien.