Land prüft Kindergarten-Strafzahlung

Das Land prüft laut „Kurier“ ob es rechtlich in Ordnung ist, dass in Großhöflein Eltern, die ihre Kinder zu spät vom Kindergarten abholen, Strafe zahlen müssen. Dreimal mussten Eltern bereits jeweils 20 Euro zahlen.

Die Diskussion um die Strafzahlung für Eltern in Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) geht weiter. Mittlerweile ist auch das Land eingeschaltet, die Angelegenheit wird geprüft. Es wird geklärt, ob es juristisch korrekt ist, dass der Gemeinderat beschlossen hat, dass Eltern die ihre Kinder unentschuldigt zu spät vom Kindergarten abholen, jeweils 20 Euro zahlen müssen. Das Ganze wird als „Notfallstarif“ bezeichnet - mehr dazu in „Strafe“ für Unpünktlichkeit: Streit geht weiter.

Rauter: Privatrechtliche Vereinbarung

Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter für das Kindergartenbetreuungswesen, sagt, die Prüfung durch die Behörde werde etwa eine Woche dauern. Die SPÖ-Großhöflein hatte eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt. Vize-Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ) fordert, dass den Eltern die bereits gezahlt haben, das Geld zurückgegeben wird. Es fehle auch eine entsprechende Verordnung. Bürgermeister Wolfgang Rauter (LBL), von Beruf Richter, sieht das anders. Er ist der Ansicht, man brauche keine Verordnung, denn es handle sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Eltern. Das Ganze eine zivilrechtliche und keine öffentlich-rechtliche Frage, so Rauter.

Link: