Biker überrollt: Geldstrafe für Lenkerin

Im März 2011 kollidierte ein mutmaßliches Einbrecherduo in Eltendorf mit einem Biker und flüchtete. Eine Autofahrerin überrollte den am Boden liegenden Mann, er starb. Die Frau wurde nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt.

Die mittlerweile 21-jährige Frau befand sich auf dem Heimweg, als das Unglück geschah: Der Wagen der beiden mutmaßlichen Einbrecher aus Ungarn hätte sie geblendet, sie habe bemerkt, dass etwas auf der Straße liege, gebremst und wollte ausweichen, gab sie bei der ersten Verhandlung am 28. März zu Protokoll. Das Ausweichmanöver klappte allerdings nicht, sie überrollte den Verletzten.

Bei der fortgesetzten Hauptverhandlung am Mittwoch musste Richterin Gabriele Nemeskeri zunächst feststellen, dass die beiden weiteren Angeklagten, das mutmaßlich kriminelle Duo, nicht gekommen waren - mehr dazu in Tödlicher Unfall bei Flucht - Prozess vertagt. Sie wurden aus dem Verfahren ausgeschieden und müssen sich nun separat verantworten.

Bitte um mildes Urteil

Im Mittelpunkt standen somit die Ausführungen des Sachverständigen, der seine Berechnungen darlegte, ob die 21-Jährige den Unfall hätte verhindern können. Staatsanwältin Resatz fasste schließlich zusammen, dass selbst wenn sich die junge Frau nur geblendet gefühlt hätte, sie anders reagieren und stärker hätte bremsen müssen.

An dem tödlichen Ausgang des Unfalls treffe die Südburgenländerin zwar „jedenfalls ein Verschulden, aber sicherlich kein allzu schweres Verschulden“, so die Staatsanwältin. Sowohl sie als auch der Verteidiger baten um ein mildes Urteil. Seine Mandantin sei „zum falschen Zeitpunkt ums Euzerl am falschen Ort“ gewesen und habe „ums Euzerl nicht perfekt reagiert“, erklärte Anwalt Herbert Lienhart.

Urteil ist rechtskräftig

Richterin Nemeskeri berücksichtigte, dass die Angeklagte zum Unfallzeitpunkt unter 21 Jahre alt war sowie ihren ordentlichen Lebenswandel und ihre Unbescholtenheit. Die Südburgenländerin, die bereits bei der ersten Verhandlung ein Tatsachengeständnis abgelegt hatte, nahm das Urteil - 2.250 Euro Geldstrafe unbedingt bei einer Probezeit von drei Jahren - unter Tränen an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.