Causa BEGAS: Einspruch gegen Anklage abgewiesen

In der Causa BEGAS ist der Einspruch eines Angeklagten gegen die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhobene Anklageschrift vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen worden.

Dass der Einspruch abgewiesen wurde teilte das Landesgericht Eisenstadt am Donnerstag auf Anfrage der APA mit. Die Anklage sei bereits rechtskräftig. Einen neuen Verhandlungstermin gebe es noch nicht. Der Prozess dürfte jedoch voraussichtlich im Herbst stattfinden, so der Sprecher des Landesgerichts, Vizepräsident Bernhard Kolonovits.

Die Anklage wirft Ex-BEGAS-Chef Rudolf Simandl und fünf weiteren Personen Untreue vor. Dabei geht es um Auftragsvergaben an Planungsbüros und die Freigabe von Honorarnoten, denen keine oder keine werthaltigen Leistungen zugrunde gelegen haben sollen. Auch Scheinrechnungen beziehungsweise überhöhte Rechnungen sollen ausgestellt worden sein. Es ging dabei unter anderem um die geplante, aber nicht umgesetzte Reststoffverwertungsanlage in Heiligenkreuz sowie private Bauprojekte im Südburgenland. Einem der Angeklagten wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen.

Simandl, der bereits beim im September 2016 zu Ende gegangenen BEGAS-Prozess fehlte, ist weiterhin nicht prozessfähig. Das gehe aus einem aktuellen Gutachten hervor. „Der Gesundheitszustand hat sich nicht verändert“, sagte Kolonovits. Die Gutachter attestierten dem Ex-Manager in der Vergangenheit eine schwere Depression.

Link: