BLRH-Rechte Thema eines Sonderlandtags

Der Burgenländische Landes-Rechnunghof (BLRH) und seine Kontrollbefugnisse sind heute im Landtag Thema eines Dringlichkeitsantrages der Opposition. Darin wird eine Verankerung der Befugnisse des BLHR in der Verfassung gefordert.

Die rot-blaue Landesregierung habe die Kontrollrechte des BLHR massiv eingeschränkt, kritisiert die Opposition. Seit Ende März haben die Mitarbeiter des Rechnungshofes nur mehr im Prüfungsfall Zugang zum Buchungssystem des Landes. Vorher war dieser Zugang jederzeit und uneingeschränkt möglich.

Die außerordentliche Landtagssitzung wurde von der Opposition beantragt. Im gemeinsam von ÖVP, Grüne, Liste Burgenland (LBL) und dem parteifreien Abgeordneten Gerhard Steier eingebrachten Dringlichkeitsantrag wird gefordert, dass die Befugnisse des BLHR als Verfassungsbestimmung verankert werden sollen. Es müsse gesetzlich noch klarer festgelegt werden, dass die Entscheidung, welche Informationen, Daten, Auskünfte etc. prüfungsrelevant sind, ausschließlich beim Rechnungshof liegt und nicht bei der geprüften Stelle.

Debatte am Nachmittag

Der Dringlichkeitsantrag der Opposition ist der einzige Tagesordnungspunkt dieser außerordentlichen Landtagssitzung. Da solche Anträge erst nach 13.00 Uhr behandelt werden dürfen, wurde die Sitzung kurz nach Beginn um 10.00 Uhr unterbrochen

Rot-Blau zu Gesetzesänderung bereit

SPÖ und FPÖ bekräftigten im Vorfeld ihre bereits vor zwei Wochen geäußerten Standpunkte: Die Landesregierung habe datenschutzrechtliche Bedenken, was das bisher gepflogene Verfahren angehe. Ist es rechtlich möglich, werde es zu einer Gesetzesänderung kommen, die den uneingeschränkten Zugang gewährleiste, so SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon und FPÖ-Klubobmann Geza Molnar. Die heutige Landtagssitzung wird gleich nach Beginn aus formalen Gründen für drei Stunden unterbrochen werden. Am frühen Nachmittag wird dann der Dringlichkeitsantrag behandelt. Andere Themen stehen heute nicht auf der Tagesordnung.

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