Abschiedstreffen in Weiden am See

Bundespräsident Alexander Van der Bellen und sein scheidender slowakischer Amtskollege Andrej Kiska sind am Donnerstag in Weiden am See zu einem Abschiedstreffen zusammengekommen. Dabei waren sie sich einig, was die Indexierung der Familienbeihilfe betrifft.

Kiska nannte die Kürzung der Familienbeihilfe für slowakische Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in der Slowakei leben, „ungerecht“. Er hoffe, dass „Brüssel“ die Entscheidung „gutmacht“. Van der Bellen sagte dazu, dass er aus europarechtlichen Gründen genauso unglücklich über die Indexierung sei.

Andrej Kiska und Alexander van der Bellen

ORF

Andrej Kiska und Alexander Van der Bellen in Weiden am See

Van der Bellen und Kiska machten deutlich, dass sie sich auch auf persönlicher Ebene sehr gut verstehen. Kiska nannte Van der Bellen einen „Freund“, der die gleichen Werte vertrete. Der Bundespräsident hob ein Thema hervor, das die beiden „besonders verbindet“: das Thema des vereinten Europas. „Wir sind beide zutiefst überzeugt, dass das gemeinsame Europa notwendig ist und in unser aller Interesse.“ Was es brauche, sei „mehr und nicht weniger Zusammenarbeit“.

Brexit: Van der Bellen regt neues Referendum an

Der Bundespräsident äußerte sich auch zum Brexit. Er regte ein neues Referendum an, bei dem die Briten über einen „Hard Brexit ohne Vertrag oder Remain“, also Verbleib in der EU, entscheiden sollten. Das britische Parlament habe schon zweimal den von Premierministerin Theresa May ausgehandelten Vertrag abgelehnt. „Was ist nun die Alternative?“, fragte Van der Bellen und antwortete gleich selbst: ein Austritt ohne Vereinbarung oder die Beibehaltung des Status quo, also die Mitgliedschaft in der EU.

Die von May beantragte Verschiebung des EU-Austritts bis 30. Juni sieht Van der Bellen kritisch: „Ich persönlich hätte keine Freude mit einer Verschiebung bis 30. Juni, denn vorher - Ende Mai - haben wir die Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Dass ein EU-Mitgliedsland nicht an den EU-Wahlen teilnimmt, scheine ihm „aus juristischen und politischen Gründen weder zweckmäßig noch möglich zu sein“. Dies würde, „wenn überhaupt“, für eine Verschiebung bis 22. Mai sprechen.