Burgenländer fordert Recht auf Sterbehilfe
Der Zillingtaler Stefan Mezgolits leidet an multipler Sklerose, einer chronisch-entzündlichen Krankheit, die vor allem das zentrale Nervensystem betrifft und nicht heilbar ist. Das Immunsystem greift dabei fälschlicherweise körpereigene Strukturen an. Gemeinsam mit einem Wiener Anwalt will er nun die begleitete Sterbehilfe beim Verfassungsgerichtshof einklagen. Denn Mezgolits will sich irgendwann einmal das Leben nehmen, allerdings wird der 55-Jährige aufgrund seiner Krankheit nicht selbst dazu in der Lage sein. Der Zillingtaler, der seit 2012 in einem Pflegeheim in Drassburg (Bezirk Mattersburg) lebt, kann aufgrund fortgeschrittener Multipler Sklerose nur noch eine Hand und seinen Kopf bewegen.
ORF
Indirekte Sterbehilfe „kaufen können“
Mezgolits kämpft nun darum, dass ihm jemand - wenn eben der Zeitpunkt gekommen ist - sozusagen „den Giftbecher reichen darf“, damit er ihn dann selbst austrinken kann, wie er sagt. Das nennt sich assistierter Suizid. Diese indirekte Sterbehilfe ist in Österreich verboten und ist ein Straftatbestand. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Mezgolits geht es um das Recht, die indirekte Sterbehilfe „kaufen zu können“: „Das Recht, eine glückliche letzte Stunde kaufen zu können.“
„Selbstbestimmtes und würdiges Sterben“
Sein Anwalt Wolfram Proksch will für Mezgolits und drei weitere Patienten das Recht auf Sterbehilfe beim Verfassungsgerichtshof einklagen. „Natürlich möchte ich auch den vielen betroffenen in Österreich eine Chance geben, dass der Verfassungsgerichtshof ihr Recht auf ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben prüft und letztendlich zugesteht“, so Proksch.
Mezgolits will nicht in die Schweiz fahren
In der Schweiz ist die Rechtslage eine andere. Dort ist es erlaubt, jemandem beim Sterben zu helfen. Töten darf man ihn, auch auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin, aber nicht. In die Schweiz fahren will der Zillingtaler Stefan Mezgolits aber nicht: „Erstens kostet es viel Geld. Zweitens wäre es eine Flucht vor einem schlechten Gesetz. Und drittens ist es außerdem verboten. Auch die Sterbebegleitung, also etwa die Fahrt in die Schweiz, wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren genauso bestraft, wie wenn man die sterbewillige Person selbst töten würden.“
Der assistierte Suizid wird europaweit diskutiert. In jedem europäischen Staat gibt es unterschiedliche Lösungen. Die Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof soll in den kommenden Tagen eingebracht werden.