Diskussion über „Papamonat“ geht weiter

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) stellte einen generellen „Papamonat“ in Aussicht. Darüber gibt es nun auch im Burgenland Diskussionen. Arbeitnehmervertreter und SPÖ begrüßen den Vorstoß der Ministerin, Wirtschaftskammer und ÖVP zeigen sich skeptisch.

Künftig sollen Jungväter EU-weit einen Anspruch auf mindestens zehn Tage Vaterschaftsurlaub haben. Eine vorläufige Einigung zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament gibt es bereits, diese muss aber noch formell abgesegnet werden.

Dunst begrüßt Vorstoß

Seit dem Vorstoß von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wird auf Bundesebene über einen generellen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“ diskutiert. Familien- und Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) begrüßt den Vorstoß, sie fordert einen allgemeinen Rechtsanspruch. Den gebe es momentan nur im öffentlichen Dienst, so Dunst.

Wirtschaftskammer ist skeptisch

Peter Nemeth, Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland sagt, dass es ein Unterschied sei, ob der „Papamonat“ im öffentlichen Dienst mit Steuergeldern finanziert werde oder ob Privatunternehmer auf ihre Kosten auf Mitarbeiter verzichten müssten und dennoch Kundenwünsche erfüllen sollen. Die burgenländische Wirtschaft bestehe zum Großteil aus Klein- und Mittelbetrieben. Für diese wäre das kaum umsetzbar, vier Wochen auf Fachkräfte zu verzichten. „Diese könnten ja nicht so einfach ersetzt werden“, so Nemeth.

Auch seitens der ÖVP steht man einem generellen „Papamonat“ eher ablehnend gegenüber. Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck lehnt eine Einführung ohne gleichzeitige Entlastung der Wirtschaft ab und übt auch Kritik an der geplanten EU-Richtlinie - mehr dazu in news.ORF.at. Von ÖVP-Familiensprecherin Michaela Resetar heißt es dazu: eine gesetzlich geregelte Lösung wäre wünschenswert, man müsse aber die Wirtschaft verstehen und auch gemeinsam mit ihr Lösungen erarbeiten.

Gesetzliche Väterkarenz nur für öffentlichen Dienst

Das Gesetz sieht derzeit nur für den öffentlichen Dienst eine gesetzliche Väterkarenz vor, in manchen Branchen ist der „Papamonat“ aber auch im Kollektivvertrag geregelt. Ansonsten ist man aber auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen, um unbezahlten Urlaub für die Väterkarenz zu bekommen. In dieser Zeit gibt es allerdings keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Wohl einer der Hauptgründe, warum zu Vorjahresbeginn österreichweit nur 3,8 Prozent der Väter in Karenz gingen.

AK: „Wenn schon, dann für alle“

Arbeiterkammer-Präsident Gerhard Michalitsch meint dazu: „Wenn schon eine Reparatur des Gesetzes angestrebt wird, dann sollte diese richtig erfolgen zum Beispiel mit einem Rechtsanspruch auf den Papamonat für alle.“

"Ein Rechtsanspruch ermöglicht es allen Vätern, die ersten Wochen beim Kind zu verbringen. Das ist ein wichtiges Instrument für mehr Gleichstellung und führt dazu, dass sich Väter verstärkt der Kinderbetreuung widmen“, erklärt AK-Frauenreferentin Gabi Tremmel-Yakali.

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