Schneechaos bringt auch rechtliche Fragen

Die Wetterlage in weiten Teilen Österreichs bleibt angespannt. Tausende Menschen, darunter zahlreiche Urlauber sitzen fest. Viele Menschen sind wegen bereits gebuchter Skirurlaube verunsichert. Das Schneechaos wirft somit auch viele rechtliche Fragen auf.

Während im Burgenland kaum Schnee liegt, versinken Teile Niederösterreichs, der Steiermark, Oberösterreichs, Salzburgs, Tirols und Vorarlbergs im Schnee. Zu Wochenbeginn wird noch einmal eine Menge Neuschnee erwartet - mehr dazu in news.ORF.at.

Der Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Burgenland, Christian Koisser, erklärte Sonntagabend in „Burgenland heute“, welche rechtlichen Möglichkeiten festsitzende Urlauber haben beziehungsweise unter welchen Bedingungen eine Urlaubsstornierung möglich ist.

Christian Koisser im Interview

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Hannes Auer im Gespräch mit Christian Koisser

burgenland.ORF.at: Herr Koisser, nehmen wir an, ich habe eine Reise bereits gebucht, der Ferienort ist aber wegen des Schnees nicht erreichbar. Muss ich dann die Reise oder das Hotel trotzdem bezahlen?

Christian Koisser: Das ist eine schwierige juristische Frage, weil tatsächlich ist es ja so, dass das Hotel die Leistung richtig anbietet, allerdings ist es unmöglich diese Leistung zu konsumieren. Das heißt, wenn das Hotel nicht erreichbar ist, wird man auch für die Zeit, wo es überhaupt nicht erreichbar ist, nicht bezahlen müssen. Aber nur zu sagen: Es wird komplizierter, weil ich Umwege fahren muss, das wird nicht reichen.

burgenland.ORF.at: Und jetzt die umgekehrte Frage: Ich bin im Urlaub, werde eingeschneit, und kann nicht nach Hause fahren. Muss ich dann weiterhin für die Unterkunft zahlen?

Koisser: Dann hat der Unterkunftgeber, der die Leistung erbringt auch Anspruch auf ein entsprechendes Entgelt.

burgenland.ORF.at: Gibt es da eine Versicherung, die man abschließen kann oder kann man sich mit dem Reisebüro einigen in solchen Fällen?

Koisser: Das hängt davon ab, ob es sich um eine Pauschalreise handelt. Aber wenn ich nur buche mit dem Hotel, mit dem Quartiergeber, dann ist das etwas anderes. Und mit der Versicherung ist es eben so eine Sache. Es handelt sich um höhere Gewalt und da wird in solchen Fällen eine Versicherung normalerweise aussteigen.

Christian Koisser im Interview

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Christian Koisser

burgenland.ORF.at: Also verlängerter Urlaub auf eigene Kosten. Und wie ist es, wenn jemand aus Angst vor der Situation oder wegen der Ungewissheit nicht ins Skigebiet fahren will und den Urlaub nicht antreten will? Kann man da kostenfrei stornieren und bekommt das Geld zurück?

Koisser: Das wird nicht gehen. Sobald der Quartiergeber die Leistung erbringen kann, hat er auch Anspruch darauf, dass er es auch bezahlt bekommt. Dass ich weniger Urlaubsfreude habe - das reicht nicht als kostenfreier Stornogrund. Selbstverständlich ist es gut einmal das Einvernehmen mit dem Vertragspartner herzustellen. Es ist durchaus möglich, dass man da Vereinbarungen treffen kann, so dass beide Seiten irgendwie sinnvoll aus der Sache aussteigen.

burgenland.ORF.at: Dann stellt sich noch die Frage des Arbeitsrechts: Wenn jemand seinen Arbeitsplatz zum Beispiel wegen einer tagelangen Straßensperre nicht erreichen kann, was passiert dann? Sind das Urlaubstage, die da verbraucht werden?

Koisser: Da es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt, ist es ein Dienstverhinderungsgrund. Man muss natürlich alles zumutbare unternehmen, um wirklich am Dienstort erscheinen zu können, aber, wenn das nicht möglich ist, ist es auch kein Urlaub, der verbraucht wird.

Das Interview mit Christian Koisser führte „Burgenland heute“-Moderator Hannes Auer.

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