Polizisten beschimpft: Diversion für Angeklagten

Ein 21-jähriger Burgenländer ist am Freitag in Eisenstadt vor Gericht gestanden, weil er drei Polizisten im Juli mehrfach wüst beschimpft und einem Mann die Nase gebrochen haben soll. Die Richterin hat eine Diversion angeboten - 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Was er von der Exekutive hält - obwohl sein Opa selbst Polizist war - hat er sich auch tätowieren lassen - „all cops are bastards“ - Alle Polizisten sind Bastarde - steht da unter anderem auf der Haut zu lesen. Das gefiel Richterin Birgit Falb zwar nicht, dennoch bot sie dem Angeklagten eine Diversion an.

„Heute wirken Sie wie ein Lämmchen“, sagte Falb. Was sich am 15. Juli abgespielt hat, war allerdings nicht lammfromm. In Schützen am Gebirge kam es offenbar zu einem Streit um Zigaretten. Im Zuge dieses Streits schlug der 21-Jährige mehrfach auf einen Mann ein und bricht ihm die Nase.

Die gerufenen Polizisten beschimpfte der junge Mann. Staatsanwalt Anton Paukner sprach von mehrmaligen „herablassenden Äußerungen“ gegenüber der Exekutive. Die Anklagebehörde warf dem 21-Jährigen, der derzeit Zivildienst in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche leistet, neben Beleidigung und Körperverletzung auch das Vergehen der Nötigung vor. Er soll zu einem Mann, der den Streit schlichten wollte, gesagt haben wenn er sich einmische, dann werde er ihm auch „in die Goschn schlagen“.

Betrunken nach Streit mit Freundin

Generell konnte sich der Angeklagte nicht an den Vorfall erinnern. Es ging um Zigaretten, die er von jenem Mann, den er später ins Gesicht schlug, haben wollte. „Ich habe mich mit Schnaps betrunken, was ich sonst nie mache, mich mit meiner Freundin gestritten und dann ist eins zum anderen gekommen“, schilderte er.

Richterin Falb hielt ihm auch seine Tätowierungen vor: „Wenn man den Akt liest, glaubt man, Sie sind ein Polizistenhasser“. Der 21-Jährige bestritt dies. Seinen gegenüber Polizisten negativ gerichteten Körperschmuck bezeichnete sie als „unmöglich“ und riet ihm dazu, sich diese „entfernen oder übertätowieren zu lassen“ und ergänzte: „Und wenn Sie eine Polizeikontrolle haben, sinds recht freundlich“.

Entschuldigung und gemeinnützige Arbeit

Da der 21-Jährige bisher keine Vorstrafen aufwies und die Verantwortung für sein Handeln übernahm, stellte Sie ihm eine diversionelle Erledigung in Aussicht. Allerdings musste sich der Angeklagte zuvor bei den betroffenen Beamten entschuldigen und ihnen die Hand reichen. Ein Polizist wollte das allerdings nicht - auch nicht, nachdem Falb dem Inspektor erklärt hatte, dass sie ihm „eh die Leviten gelesen“ habe. Bei jenem Mann, der den Nasenbeinbruch erlitten hatte, hatte er sich bereits im Vorfeld entschuldigt und ihm 1.000 Euro gezahlt.

Der Angeklagte muss nun 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Ich möchte, dass Sie das spüren“, so Falb. Außerdem gab sie ihm auf den Weg: „So etwas darf nie wieder vorkommen. Beim nächsten Mal gibt es eine Verurteilung“.