EuGH-Urteil: Keine Folgen fürs Burgenland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Regelung der Mindestsicherung in Oberösterreich am Mittwoch gekippt. Die Schlechterstellung von Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht verstoße gegen EU-Recht. Auf das Burgenland habe das keine Auswirkungen, hieß es.

Das Burgenland sei von diesem Urteil nicht betroffen, hieß es heute auf Nachfrage aus dem Büro des zuständigen Landesrates Norbert Darabos (SPÖ). Anders als in Oberösterreich gebe es im Burgenland die Unterscheidung der Bezieher der Mindestsicherung im Gesetz nicht. Genau das sei der Grund, warum das oberösterreichische Modell vom EuGH kkippt worden sei. Das Argument des EuGH lautet, vereinfacht gesagt, dass gleiches Recht für alle gelten müsse.

In Oberösterreich erhalten subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte eine deutlich niedrigere Mindestsicherung als dauerhaft Aslyberechtigte, die hier österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind.

Auch burgenländische Regelung auf dem Prüfstand

Im Burgenland gibt es seit 2017 das Mindestsicherungsgesetz. Das Burgenland zahlt pro Haushalt maximal 1.500 Euro aus. Außerdem müssen Antragsteller fünf Jahre in Österreich gelebt haben, um den vollen Anspruch zu haben.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft derzeit, ob diese Punkte im Einklang mit den geltenden Bundesgesetzen und der Verfassung stehen. Eine Entscheidung wird für Ende November bzw. Anfang Dezember erwartet, hieß es aus dem Büro von Landesrat Darabos. Das Burgenland gehe davon aus, dass es bald eine bundesweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung geben werde.

Allerdings nannte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung das oberösterreichische Modell mehrfach als Vorbild für die bundesweite Neuregelung der Mindestsicherung, die in Kürze beschlossen werden soll - mehr dazu in news.ORF.at.

Grüne: Regierung muss sofort handeln

Angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordern die Grünen im Burgenland die Landesregierung auf, diese Entscheidung ernst zu nehmen und unverzüglich zu handeln. Die Landesregierung müsse akzeptieren, dass fremdenfeindliche Ideologien nicht einfach in Gesetze gegossen werden dürfen. Die Regierung müsse sofort handeln und das in Ordnung bringen, so Landtagsabgeordnete und Landessprecherin Regina Petrik von den Grünen.