Erleichterung bei Semesterticketförderung

Nach der Anhebung des Heizkostenzuschusses auf 165 Euro gibt es jetzt Verbesserungen bei der Semesterticketförderung für Studierende. Sie wurden am Dienstag unter dem Titel „Sozialoffensive für das Burgenland“ präsentiert.

Ab jetzt übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für das sogenannte Semesterticket für Studierende, also für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln am jeweiligen Studienort. Voraussetzung dafür ist, dass man im Burgenland seinen Hauptwohnsitz hat und an einer Universität in Österreich studiert. Bisher musste bei der Einreichung für die Förderung ein Nachweis des Studienerfolges erbracht werden.

550.000 Euro für Förderung des Semestertickets

Diese Anforderung falle ab diesem Semester weg, sagte Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ). Der Antrag sei an keinen Bezug der Familienbeihilfe gebunden und unabhängig vom Einkommen. In Zeiten des Internets sei es jetzt auch möglich diesen Antrag in elektronischer Form einzubringen. Das sei längst fällig gewesen und das habe man nun auch umgestzt, so Darabos. Diese Förderung kann einmal pro Semester und bis zum 26. Lebensjahr beantragt werden. Pro Jahr nehme das Land dafür rund 550.000 Euro in die Hand, so Darabos.

Man sei nach zwei Jahren endlich aus dem Winterschlaf erwacht, hieß es dazu von ÖVP-Jugendsprecher Patrik Fazekas. Die Volkspartei habe bereits im Juni 2016 einen Antrag auf Verbesserung bei den Semestertickets eingebracht. Zwei Jahre später habe auch Darabos verstanden, dass man im Zeitalter der Digitalisierung lebe und die Möglichkeit zur elektronischen Antragsstellung notwendig sei, so Fazekas.

Norbert Darabos

ORF/Raphaela Pint

Soziallandesrat Norbert Darabos präsentierte die Änderungen am Dienstag

Heizkostenzuschuss auf 165 Euro erhöht

Bereits im Oktober wurde die Erhöhung des Heizkostenzuschusses von 150 auf 165 Euro beschlossen - mehr dazu in Land erhöht Heizkostenzuschuss. Voraussetzung für diesen einmaligen Zuschuss ist ebenfalls ein Hauptwohnsitz im Burgenland. Zudem ist die Höhe des monatlichen Haushaltseinkommens ausschlaggebend. Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten den Zuschuss automatisch. Die Förderung kann von 14. November bis zum 28. Februar des kommenden Jahres bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.