„Sextagebuch“: Suspendierung bestätigt

Die Suspendierung jener Pädagogin aus Oberpullendorf, deren Ex-Freund unter ihrem Namen ein „Sextagebuch“ veröffentlicht hat, wurde bestätigt. Das hat die Disziplinarkommission dem ORF Burgenland auf Nachfrage mitgeteilt.

Nachdem Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz vor fünf Wochen die Pädagogin aus Oberpullendorf aufgrund dieses „Sextagebuches“ aus dem Unterricht genommen und vorläufig suspendiert hatte, hat eine Disziplinarkommission in der Vorwoche über diesen Fall beraten.

Stalkingopfer im Interview, Tagebuchaffäre, Sextagebuch

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Die Pädagogin darf weiter nicht unterrichten

Diese hat die Suspendierung nicht aufgehoben, sondern bestätigt. Die 57-jährige Lehrerin darf also weiterhin nicht am Gymnasium Oberpullendorf unterrichten. Bildungsdirektor Zitz bekam die Entscheidung der Kommission am Montagvormittag schriftlich zugestellt.

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Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz im Interview mit ORF Burgenland-Redakteur Christian Hofmann

Für den Anwalt der Pädagogin, Rudolf Schaller, kommt die Entscheidung sehr überraschend: „Die Dienstbehörde meint, dass die Mandantin nicht als Urheberin des Ganzen ausgeschlossen werden kann. In der weiteren Begründung sind sehr gewagte Behauptungen und gewagte Deutungen drinnen“, so Schaller.

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Zitz bekam die Entscheidung der Kommission schriftlich zugestellt

Die Frau soll - glaubt man dem Inhalt - ihre Aufsichtspflicht in der Schule verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist bereits zu dem Schluss gekommen, dass ihr Ex-Freund das Buch verfasst und veröffentlicht hat, und hat den Fall beendet. Der Mann hat sich Tage nach der Veröffentlichung das Leben genommen.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Anwalt Schaller will nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Weiters geht er davon aus, dass in einem späteren Disziplinarverfahren die Suspendierung seiner Mandantin ohnehin aufgehoben wird.

Der Ex-Freund hatte unter dem Namen der Lehrerin ein „Sextagebuch“ geschrieben und veröffentlicht - mehr dazu in „Sextagebuch“: Opfer meldet sich zu Wort. Zu diesem Schluss war die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gekommen. Darin ist detailliert von erotischen Erlebnissen, auch in der Schule, zu lesen.

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