Neues Buschenschankengesetz soll Betreibern helfen
Das aktuelle Buschenschankgesetz im Burgenland existiert seit 1979. Seither hat es nur eine einzige nennenswerte Änderung gegeben, nämlich im Jahr 2016. In Jahren in denen die Ernte durch Hagel, Frost oder ähnliches schlecht ausfällt, dürfen bis zu 2.000 Kilogramm Trauben zugekauft werden, um trotzdem Wein produzieren zu können.
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SPÖ-Agrarlandesrätin Verena Dunst ist der Meinung, dass man das Gesetz nach 39 Jahren umfassend modernisieren muss. Sie habe sich mit den Buschenschänken intensiv beschäftigt, weil sie „viele Hilfeschreie“ gehört habe. „Es ist absolut verständlich, warum viele sagen, dass es nicht mehr geht. Da ist zu Vieles hängen geblieben und gehört daher novelliert und entbürokratisiert“, erklärte Dunst.
Öffnungszeiten werden geändert
Eine der geplanten Änderungen ist die Regelung der Öffnungszeiten. In Zukunft wird es möglich sein, sechs Monate statt bislang drei Monate im Jahr geöffnet zu haben. Außerdem wird es keine Vier-Wochen-Frist bis zum nächsten Aufsperren mehr geben.
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Eine weitere Verbesserung ist die Erweiterung des Essensangebotes. „Im burgenländischen Buschenschank-Gesetz steht, dass die Verabreichung von Schinken, geräuchertem Fleisch, heimischen Wurst- und Käsesorten, Speck, kaltem Fisch, Geflügel, Salzgebäck, und so weiter gestattet ist. Dieser Absatz soll so bleiben wie er ist. Er wird aber erweitert, und zwar auf selbst zubereitete kalte Speisen aus landwirtschaftlichen Produkten und nach bäuerlichen Rezepten selbst hergestellten Süßwaren“, so FPÖ-Klubobmann Geza Molnar.
Demzufolge können dann etwa selbst hergestellte Grammelpogatscherl oder Marillenkrapfen in Buschenschänken verabreicht und verkauft werden, erklärte Molnar. In den kommenden Wochen soll das neue Buschenschankgesetz im Landtag besprochen und dann so rasch wie möglich umgesetzt werden.