Flugverspätungen: Was Sie beachten müssen

Bei Ryanair, der größten europäischen Billigfluglinie, wird ab morgen gestreikt. In Spanien, Portugal und Belgien legt das Kabinenpersonal die Arbeit nieder. Das könnte auch Urlauber aus dem Burgenland betreffen.

Rund 600 Flüge hat die irische Billigairline morgen und übermorgen gestrichen. Österreich ist davon nicht direkt betroffen, denn Ryanair fliegt den Flughafen Wien/Schwechat nicht direkt an - mehr dazu in Proteste gegen schlechte Job-Bedingungen. Sehr wohl betroffen ist aber der Flughafen in Bratislava in der Slowakei, keine zwanzig Autominuten von Kittsee (Bezirk Neusiedl am See) entfernt. Ein Flughafen, der vor allem von Nordburgenländern gerne genutzt wird.

Wo genau gestreikt wird, bleibt vorerst geheim

Welche Destinationen in Spanien, Portugal und Belgien genau betroffen sind, möchte die irische Fluggesellschaft vorerst nicht bekanntgeben. Die Passagiere seien per E-Mail oder SMS informiert worden. Ihnen würden Umbuchungen oder voller Ersatz der Tickets geboten, sagte dazu Christian Koisser, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland.

Flughafen Wien

ORF

Der Flughafen Wien/Schwechat ist nicht direkt betroffen

Das mit den Tickets und Kosten sei auch in Ordnung. Gestritten werde aber meistens um Ausgleichs- oder Schadenersatzzahlungen, die Kunden dann eben zustehen würden oder nicht, so Koisser. Wenn also ein bereits bezahltes Hotel am Urlaubsort aufgrund des Flugausfalls nicht in Anspruch genommen werden kann.

Kein Kostenersatz bei außergewöhnlichen Umständen

Generell gilt, dass ab drei Stunden Ankunftsverspätung ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Diese Ausgleichszahlungen muss die ausführende Fluglinie bezahlen. Nicht bezahlen müssen die Fluggesellschaften allerdings bei außergewöhnlichen Umständen, sagte Koisser. Das ist zum Beispiel bei schweren Unwettern oder bei einer unsicheren Urlaubslage im Urlaubsland der Fall. Streiks des Flugpersonals zählen nicht dazu, so der Konsumentenschützer.

Das seien keine außergewöhnlichen Umstände, wenn schon längerfristig Betriebsversammlungen angekündigt seien, sollte wohl das Unternehmen Maßnahmen ergreifen können, um den Betrieb trotzdem abwickeln zu können. Es soll eben nicht der Konsument oder Kunde dann auf der Strecke bleiben, sagte Koisser.

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