ÖVP ficht neues Jagdgesetz an

Die ÖVP wird das neue burgenländische Jagdgesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gesetz war im März nach heftigen Diskussionen im Landtag von SPÖ, FPÖ, LBL und den Grünen beschlossen worden.

Zwölf Abgeordnete sind nötig, um eine Anfechtung beim Verfassungsgericht einzubringen. Neben den elf Mandataren der ÖVP findet auch der parteifreie Abgeordnete Gerhard Steier das neue Jagdgesetz rechtlich sehr bedenklich. Sie wollen es nun beim Verfassungsgerichtshof anfechten, kündigte ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz am Montag an.

Walter Temmel, Agrarsprecher, Nikolaus Berlakovich, Landesobmann Bauernbund, Christian Sagartz, Klubobmann, Rudolf Strommer, Zweiter Landtagspräsident

ORF/Stefan Schnikovits

Agrarsprecher Walter Temmel, Bauernbund-Landesobmann Nikolaus Berlakovich, Klubobmann Christian Sagartz, Zweiter Landtagspräsident Rudolf Strommer

Das neue Jagdgesetz zerschlage ein bisher gut funktionierendes System, sagte Sagartz: „Es hetzt alle Beteiligten gegeneinander auf und es hat derart viele Lücken und Mängel, dass wir uns dazu entschlossen haben, von unserem Recht Gebrauch zu machen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.“ Das sei eines der „schärfsten Mittel“, die Abgeordnete zur Verfügung haben, um sich gegen ein Gesetz zur Wehr zu setzen, so Sagartz.

"Sagartz: „Schleichende Enteignung“

So sei es laut dem Klubobmann „de facto eine schleichende Enteignung“ wenn zehn Prozent der Jagdpacht für Wildschadensverhütung reserviert würden. Auch der Selbstbehalt für Bewirtschafter bei Jagdschäden und die damit verbundene Haftungsobergrenze von 30 Euro pro Hektar wären reine Willkür. Weiters maße sich die Landesregierung an, zwei Personen mit beratendem Stimmrecht in den Landesjagdverband zu entsenden. Diese „Aufpasser der Landesrätin (Verena Dunst, SPÖ; Anm.)“ würden dem Prinzip der Selbstverwaltung widersprechen, kritisierte Sagartz.

Entscheidung in sechs bis neun Monaten

Für ÖVP-Nationalrat und Bauernbund-Landesobmann Nikolaus Berlakovich bringt das neue Jagdgesetz nicht nur für die rund 7.000 Jagdkartenbesitzer Nachteile, sondern auch für Naturschützer und Tausende Grundeigentümer im Burgenland. Die Anfechtung entspringe nicht aus einer Justament-Haltung, sondern weil „die Landesregierung unsere Bedenken überhaupt nicht ernst genommen hat - die Bedenken der Jäger, die Bedenken der Grundbesitzer und der Bauern“, sagte Berlakovich.

Die Anfechtung wird laut ÖVP dieser Tage beim Verfassungsgerichtshof einlangen. Mit einer Entscheidung wird in sechs bis neun Monaten gerechnet.

SPÖ verteidigt Gesetz

Die Volkspartei stelle sich gegen ein Gesetz, das im Landtag von vier Fraktionen beschlossen worden sei, und riskiere aus rein parteipolitischen Gründen Schaden für Jäger und Landwirte, sagt SPÖ-Jagd- und Landwirtschaftssprecher Wolfgang Sodl. Die ÖVP habe viele Jahre Zeit gehabt, um die nötigen Neuerungen anzugehen, dafür sei der Frust jetzt umso größer, so Sodl. Das neue Jagdgesetz sei das modernste in ganz Österreich.

FPÖ: „Schlechter Stil“

Grundsätzlich sei eine Anfechtung legitim. Andererseits zeuge es von sehr schlechtem Stil, zuerst die Mitarbeit an einem Gesetz zu verweigern, um es dann vor das Höchstgericht zu zerren, sagt FPÖ-Klubobmann Geza Molnar.

Link:

Landtag: Große Zustimmung für Jagdgesetz (burgenland.ORF.at; 9.3.2017)