Schuldspruch im Mordfall Potzneusiedl

Im Mordfall Potzneusiedl hat es am Mittwoch in Eisenstadt für die 53-jährige Ex-Freundin des Hauptangeklagten einen Schuldspruch gegeben. Sie wurde wegen Beitragstäterschaft und Hehlerei zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Sieben Geschworenen stimmten für den Schuldspruch, es gab eine Gegenstimme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit. Die Angeklagte nahm das Urteil an, so ORF-Redakteurin Patricia Spieß via Twitter.

Der Prozess begann vor zwei Wochen, am Mittwochvormittag waren in erster Linie Zeugen am Wort. Danach folgten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Hauptangeklagter nicht verhandlungsfähig

Dem 53-jährigen Hauptangeklagten, der sich nicht schuldig bekennt und der wegen Bauchspeicheldrüsenkrebs weiter verhandlungsunfähig ist, wird Mord vorgeworfen. Dem Opfer, seiner 57-jährigen Ex-Lebensgefährtin, wurde der Kopf eingeschlagen und ein Küchenmesser in die Brust gerammt.

Angeklagte vor Gericht

ORF/Vera Ulber Kassanits

Angeklagte vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft geht von Geld als Motiv aus, im Zusammenhang mit dem Verkauf des gemeinsamen Hauses in Potzneusiedl, den das Opfer geplant hatte. Belastet wird der Hauptangeklagte durch die Aussagen der 53-jährigen Ex-Freundin.

Angeklagte belastetet Ex-Freund schwer

Die Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag erklärt, dass ihr damaliger Freund Morddrohungen gegen seine Ex-Lebensgefährtin ausgestoßen habe. In der Mordnacht sei sie mit ihm nach Potzneusiedl gefahren, habe auf ihn gewartet, auf dem Rückweg habe sie dann gesehen, dass er das Stahlrohr entsorgt habe. Sie selbst habe aus Angst um ihr eigenes Leben nicht die Polizei eingeschaltet. Sie hatte sich vor Gericht nicht schuldig bekannt.

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Freundin warnte Opfer

Renate Neuer, eine Freundin und Kundin der Ermordeten, erzählte ORF-Redakteurin Patricia Spieß am Mittwoch, dass sie die später Ermordete noch gewarnt habe, vorsichtig zu sein.

Zeugin: Opfer fürchtete sich

Am Mittwochvormittag sagten vor Gericht Freundinnen, Kundinnen und Mitarbeiterinnen des Mordopfers aus. Sie alle bestätigten, dass sich das Opfer, eine Friseurin, vor ihrem Lebensgefährten gefürchtet habe. Er sei besitzergreifend, herrschsüchtig und größenwahnsinnig gewesen.

Eine Freundin erzählte, dass die Ermordete verzweifelt gewesen sei. Diese habe Schulden abbezahlt und ihr Lebensgefährte habe sie „ausgepresst wie eine Zitrone“, so die Aussage der Zeugin. Das Opfer habe das Haus verkaufen wollen, um Schulden zu zahlen. Laut Zeugin hat das Opfer noch ein paar Tage vor der Tat gesagt: „Ich fürchte mich, ich kann nicht nach Hause gehen.“

Mit dem Hausverkauf in Potzneusiedl habe die Friseurin den Lebensgefährten loswerden wollen, erzählte die Freundin des Opfers, Renate Neuer. Die Ermordete habe ihr erzählt, dass sie das Haus um circa 200.000 Euro verkauft habe, so Neuer. Sie hätte die Friseurin, dann noch gewarnt, vorsichtig zu sein.

Angeklagte im Gerichtssaal

ORF/Patricia Spieß

Angeklagte vor Gericht

Sohn des Angeklagten: Vater nicht gewalttätig

Der Sohn des krebskranken Angeklagten sagte aus, er habe nie gesehen, dass sein Vater gewalttätig gewesen sei. Die Beziehung sei eine „harmonische Lebensgemeinschaft“ gewesen - bis auf die letzten ein bis zwei Jahre. Sein Vater habe gearbeitet und Geld nachhause gebracht. Er habe auch mit beiden über die Trennung gesprochen, so der Zeuge. Die Lebensgefährtin habe ihm gesagt, sein Vater habe ein Alkoholproblem und es gehe betrieblich mit ihm bergab.

Er habe auch von einer gegenseitigen Lebensversicherung des Paares in der Höhe von 160.000 Euro gewusst, so der Sohn. Bei Besuchen im Gefängnis habe er mit seinem Vater nicht über die Anklage gesprochen. Das sei ja auch nicht erlaubt. Die neue Freundin, der Beihilfe vorgeworfen wird, kenne er nicht.

Staatsanwalt fordert Schuldspruch

Nach der Mittagspause begannen Staatsanwalt und Verteidiger mit ihren Plädoyers. Staatsanwalt Roland Koch forderte einen Schuldspruch für die Angeklagte wegen des Beitrags zu Mord. Ohne ihre Hilfe hätte die Tötung in der Tatnacht nicht erfolgen können, so Koch.

Verteidiger Werner Tomanek meinte dagegen, dass der Angeklagte beide Frauen umgebracht hätte. Seine Mandantin sei nur schuldig, dass sie es unterlassen habe, eine Straftat zu verhindern. Tomanek berief sich für seine Mandantin, die „wie eine Maus in der Falle“ gesessen sei, auf entschuldigenden Notstand.

Wann die Verhandlung gegen den Hauptverdächtigen stattfinden wird, steht noch nicht fest.

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