Umfahrung Schützen: UVP - ja oder nein?

Vor eineinhalb Jahren wurde die Umfahrung Schützen eröffnet. Die 5,2 Kilometer lange Straße war von Planungsbeginn an umstritten und beschäftigt bis heute die Gerichte. Eine vieldiskutierte Frage ist nach wie vor, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemacht werden muss.

Die Landesregierung stellte per Bescheid fest, dass für den Bau der Umfahrung Schützen keine UVP notwendig sei. Die Berufung des Umweltdachverbandes gegen diesen Bescheid wurde zunächst vom Umweltsenat abgewiesen.

Jetzt wies auch die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, die Beschwerde als unbegründet ab. Die Gretchenfrage: „UVP notwendig ja oder nein“ werde mit diesem Erkenntnis aber noch nicht endgültig entschieden, betont der Mediensprecher des Verwaltungsgerichtshofes. Er verweist auf weitere noch offene Verfahren, die etwa die Enteignungen und das Wasserrecht betreffen.

Bieler fühlt sich bestätigt

Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ) fühlt sich dennoch bestätigt: bis dato habe keine gerichtliche Instanz entschieden, dass eine UVP notwendig sei. Der Umweltdachverband interpretiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes anders: das Höchstgericht habe der Umweltorganisation das Recht eingeräumt, eine Prüfung der UVP-Pflicht einzufordern. Die Causa wird Juristen und Gerichte noch länger beschäftigen.

Im Jänner hob der Verwaltungsgerichtshof die wasserrechtliche Genehmigung auf - mehr dazu in Schützen: Wasserbescheid aufgehoben. Im Mai wurde die Enteignung der Grundeigentümer als rechtswidrig erkannt - mehr dazu in B50-Umfahrung: Enteignung rechtswidrig. Dass die Straße gesperrt wird, wie das die Gegner fordern, wird wohl nicht passieren. Das Land hat drei Jahre Zeit, die Enteignungsbescheide zu reparieren. Auch an einem neuen wasserrechtlichen Gutachten wird gearbeitet.

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