B50-Umfahrung: Enteignung rechtswidrig

Im Streit um die Umfahrung Schützen gibt es eine neue Entscheidung. Laut Verwaltungsgerichtshofs ist die Enteignung der Grundeigentümer nach heutigem Stand rechtswidrig. Laut Land wird die Straße trotzdem nicht gesperrt.

Die Umfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt Umgebung) auf der B50 wurde im Dezember 2014 eröffnet - mehr dazu in Umfahrung Schützen ist eröffnet. Das rund fünf Kilometer lange Straßenstück hat 18,3 Millionen Euro gekostet und war von Planungsbeginn an umstritten.

25 Eigentümer betroffen

Nachdem heuer im Jänner der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die wasserrechtliche Bewilligung für das Straßenprojekt gekippt hat, wurden jetzt auch die Bescheide zur Enteigung der Grundeigentümer aufgehoben. Betroffen sind davon Grundstücke von 23 Privatpersonen sowie zwei Esterhazy-Stiftungen.

Hintergrund der Entscheidung des VwGH: Das Land hat 2011 entschieden, dass für die Umfahrung Schützen keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Darüber hätten die Grundeigentümer aber informiert werden müssen, um womöglich auch dagegen Einspruch erheben zu können. Der Europäische Gerichtshof hat diese Enscheidung im Vorjahr gefällt.

„Keine Sperre“ laut Land

Für die privaten Gegner der Umfahrung Schützen bedeutet die jetzige Aufhebung der Enteignungsbescheide, dass die Straße sofort gesperrt werden müsste. Schließlich werde der Umfahrung schon zum zweiten Mal bescheinigt, nicht bewilligt worden zu sein: Stichwort Aufhebung des Wasserrechtsbescheids - mehr dazu in Verkehr darf weiter über Umfahrung rollen. Die Esterhazy-Stiftungen sind hingegen nicht für eine Sperre der Umfahrung.

Aus dem Büro von Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ) heißt es dazu, die Straße werde nicht gesperrt. Es werde jetzt eben an einem neuen Enteignungsbescheid gearbeitet, ebenso wie am wasserrechtlichen Gutachten.Das Land hat jetzt jedenfalls drei Jahre Zeit, die Enteignungsbescheide zu reparieren. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Straße waren laut Bieler alle Bescheide gültig.

Grüne fordern „längst nötige UVP“

Eine Straße, die auf privaten Grundstücken liege und der die Wasserrechtsbewilligungen fehlen, sei eine einzigartige und blamable Situation, meint Landtagsabgeordneter Wolfgang Spitzmüller (Grüne). Die Grünen fordern eine „längst nötige Umweltverträglichkeitsprüfung“, damit die übergangenen Eigentümer der Grundstücke ihre Anliegen einbringen könnten.

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar hat auf die Bündnis Liste Burgenland-Forderung nach einer Rechnungshofprüfung zur B50 Umfahrung Schützen am Gebirge reagiert. Er stehe zur Prüfung, die er Manfred Kölly vom Bündnis zugesagt habe, meinte Molnar in einer Aussendung.