Neuregelung: Aufregung um Prüfpickerl

Vor einem Monat ist eine Verschärfung bei der Pickerl-Überprüfung in Kraft getreten. Werden beim Kfz „Schwere Mängel“ oder gar „Gefahr im Verzug“ festgestellt, könnten sogar die Kennzeichen abgenommen werden.

Seit 20. Mai gilt in Österreich eine neue Regelung bei der §57a Überprüfung. Die Bezirkshauptmannschaften bekommen bei Befund eines schweren Mangels oder wörtlich bei „Gefahr im Verzug“ eine automatische Benachrichtigung.

Behörde kann Kennzeichen einziehen lassen

Die Behörden sind berechtigt, die Zulassung aufzuheben, also durch die Polizei die Kennzeichen einziehen zu lassen. Genau das ist vor Kurzem einem Fahrzeughalter in Mörbisch am See passiert.

Aufregung um Prüfpickerl

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Bei dem Auto des Mörbischers wurde Gefahr im Verzug festgestellt

ÖAMTC: Behörde hätte nachsehen können

Andrej Prosenc vom ÖAMTC kritisiert, dass einige Behörden den Fall nicht weiterverfolgen, sich also nicht erkundigen, ob das Fahrzeug in der Zwischenzeit repariert wurde: „Die Behörde hätte hier sehr wohl nachsehen können und hätte diesen Polizeieinsatz nicht auslösen müssen.“

Aufregung um Prüfpickerl

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Dem Mörbischer wurden die Kennzeichen seines Autos abgenommen

Am selben Tag repariert, trotzdem Kennzeichen weg

In dem Fall des Mörbischers, wurde noch am selben Tag nach dem negativen Prüfgutachten das Auto repariert, sagte ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb: „Auf dem Gutachten, das er dann ausgehändigt bekommt, steht dieser Mangel dann nicht mehr oben. Das neue Gutachten wird ebenfalls in die Datenbank eingespielt, mit dem neuen Daten, und der Information, dass hier keine Gefahr im Verzug mehr besteht.“

Aufregung um Prüfpickerl

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Die Kennzeichen wurden bei dem schon reparierten Auto abgenommen

Meldung über Mangel, aber nicht über Behebung

Ist also Gefahr im Verzug, bekommt die BH automatisch eine Benachrichtigung. Trägt der ÖAMTC in das System ein, dass der Mangel behoben wurde, wird die BH allerdings nicht aktiv benachrichtigt. Ein Beamter müsste im System nachschauen, ob sich bei dem Fall etwas getan hat. Das dürfte hier am selben Tag nicht der Fall gewesen sein. Daher blieb der Informationsstand unverändert und dem Auto sollten die Kennzeichen abgenommen werden. Bezirkshauptfrau Franziska Auer betont zu dem Fall des Mörbischers: „Es wurde rechtlich korrekt gehandelt.“

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Die BH bekommt Meldung über „Gefahr im Verzug“, aber nicht über die Eingabe der Behebung des Mangels ins System

Rechtlich spricht man hier von einer „Aussetzung der Zulassung“. Hierbei entstehen für den Zulassungsbesitzer zumindest keine Kosten für die Ab- und Anmeldung. Für den Mörbischer ein schwacher Trost.