Neuregelung: Aufregung um Prüfpickerl
Seit 20. Mai gilt in Österreich eine neue Regelung bei der §57a Überprüfung. Die Bezirkshauptmannschaften bekommen bei Befund eines schweren Mangels oder wörtlich bei „Gefahr im Verzug“ eine automatische Benachrichtigung.
Behörde kann Kennzeichen einziehen lassen
Die Behörden sind berechtigt, die Zulassung aufzuheben, also durch die Polizei die Kennzeichen einziehen zu lassen. Genau das ist vor Kurzem einem Fahrzeughalter in Mörbisch am See passiert.
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ÖAMTC: Behörde hätte nachsehen können
Andrej Prosenc vom ÖAMTC kritisiert, dass einige Behörden den Fall nicht weiterverfolgen, sich also nicht erkundigen, ob das Fahrzeug in der Zwischenzeit repariert wurde: „Die Behörde hätte hier sehr wohl nachsehen können und hätte diesen Polizeieinsatz nicht auslösen müssen.“
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Am selben Tag repariert, trotzdem Kennzeichen weg
In dem Fall des Mörbischers, wurde noch am selben Tag nach dem negativen Prüfgutachten das Auto repariert, sagte ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb: „Auf dem Gutachten, das er dann ausgehändigt bekommt, steht dieser Mangel dann nicht mehr oben. Das neue Gutachten wird ebenfalls in die Datenbank eingespielt, mit dem neuen Daten, und der Information, dass hier keine Gefahr im Verzug mehr besteht.“
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Meldung über Mangel, aber nicht über Behebung
Ist also Gefahr im Verzug, bekommt die BH automatisch eine Benachrichtigung. Trägt der ÖAMTC in das System ein, dass der Mangel behoben wurde, wird die BH allerdings nicht aktiv benachrichtigt. Ein Beamter müsste im System nachschauen, ob sich bei dem Fall etwas getan hat. Das dürfte hier am selben Tag nicht der Fall gewesen sein. Daher blieb der Informationsstand unverändert und dem Auto sollten die Kennzeichen abgenommen werden. Bezirkshauptfrau Franziska Auer betont zu dem Fall des Mörbischers: „Es wurde rechtlich korrekt gehandelt.“
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Rechtlich spricht man hier von einer „Aussetzung der Zulassung“. Hierbei entstehen für den Zulassungsbesitzer zumindest keine Kosten für die Ab- und Anmeldung. Für den Mörbischer ein schwacher Trost.