Mann gewinnt Verfahren gegen Novomatic

Ein spielsüchtiger Burgenländer gewann ein Verfahren gegen Novomatic. Das Bezirksgericht Mödling sah den Mann wegen seines pathologischen Zockverhaltens als geschäftsunfähig an und erklärte deshalb die mit Novomatic geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam.

Dem Kläger wurden für einen Zeitraum von nur wenigen Monaten im Jahr 2016 (Juli bis Oktober) 5.113 Euro samt 13,25 Prozent Zinsen plus Verfahrenskosten zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hochverschuldeter Kläger

Der Kläger ging regelmäßig in Admiral-Spielhallen des Novomatic-Konzerns und spielte dort so lange, „bis das vorgeschriebene Zeitlimit erschöpft war“ oder er kein Geld mehr hatte, wie es in dem am 14. Juni ergangenen Urteil heißt. Zusätzlich zockte er im Internet oder, wenn er auswärts tätig war, an anderen Orten. Er ist noch heute hochverschuldet und konnte zeitweise weder Miete noch Fernwärme bezahlen.

Gericht stellte Spielsüchtigkeit fest

„Aus medizinischer Sicht war der Kläger im klagsgegenständlichen Zeitraum spielsüchtig in dem Sinn, dass er trotz der ihm bekannten schwerwiegenden insbesondere persönlichen und finanziellen Folgen nicht in der Lage war, dem Drang zu spielen zu widerstehen“, stellte das Gericht fest. In dem Verfahren wurde auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten einer Sachverständigen eingeholt.