Sexueller Missbrauch: Sechs Monate unbedingt

Ein 40-Jähriger hat sich am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs eines Siebenjährigen in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Der Mann war geständig. Das Urteil lautete sechs Monate unbedingt.

„Das war der größte Blödsinn, den ich in meinem Leben gemacht habe. Ich bin immer tiefer und tiefer gestürzt“, schilderte der gebürtige Wiener und Vater von vier Kindern vor dem Schöffensenat. Konkret meinte er damit, dass er zweimal einen siebenjährigen Buben - den Neffen seiner damaligen Lebensgefährtin - in deren Wohnung im Nordburgenland im Intimbereich berührt haben soll.

„Tagtäglich“ Kinderpornos angesehen

„Was sich hier so trocken anhört waren Monate schlimmster Qualen für die Betroffenen“, sagte Staatsanwalt Anton Paukner. Die Privatbeteiligtenvertreterin ergänzte, dass man berücksichtigen müsse, dass es sich hier um einen kleinen Buben handle, der noch nicht über das Geschehene sprechen könne.

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Der Angeklagte meinte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Doris Halper-Praunias, dass sich die Bilder, die er sich aus dem Internet besorgt habe, „tagtäglich“ angesehen habe. „Ich war besessen von dem Ganzen“, so der 40-Jährige. Laut seiner Einschätzung seien es weit mehr Dateien als in der Anklage behauptet gewesen. „Ich glaube, es war sogar mehr, es waren ca. 90 Gigabyte.“ Die Fotos, die er von dem Siebenjährigen gemacht habe, habe er nur für den Eigenbedarf verwendet. Auf Nachfrage des Sachverständigen Peter Hofmann erklärte er, dass er diese zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen benutzt habe.

18 Monate, davon sechs unbedingt

Vor Gericht rechtfertigte sich der Mann mit seiner Alkoholsucht. Hofmann erläuterte allerdings, dass diese Handlungen nicht allein auf Alkohol zurückzuführen seien und attestierte dem 40-Jährigen Pädophilie sowie eine seelische und geistige Abartigkeit höheren Grades. Der Angeklagte sei nicht kritikfähig, sei zur Untersuchung alkoholisiert gekommen. Die Prognose sei ungünstig. Er sehe „im gegenständlichen Fall mit Weisungen keine Chance“.

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Der Täter wird in eine Anstalt eingewiesen

Der Schöffensenat stützte sich auf das Gutachten und verurteilte den Mann zu 18 Monaten, sechs davon unbedingt. Außerdem muss der Mindestsicherungsbezieher dem Opfer 1.000 Euro bezahlen. Zur Einweisung meinte Richterin Halper-Praunias: „Die Abartigkeit besteht. Es geht auch eine gewisse Gefährlichkeit hervor, dass das wieder passieren könnte.“ Es gehe darum, andere „zu schützen“ und darum, dem Angeklagten „die Möglichkeit zu geben, sein Leben in den Griff zu bekommen“.

Der 40-Jährige, der von einem Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Zehnjährigen im Zweifel freigesprochen wurde, verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.