Lohndumping: Malerbetrieb verurteilt

Einen krassen Fall von Lohndumping hat die AK jetzt aufgezeigt. Mitarbeitern eines Malerbetriebs wurden zunächst die gesetzlichen Löhne ausbezahlt. Später mussten sie aber Teile des Lohns zurückzahlen. Die AK klagte und gewann.

Im Jahr 2016 meldeten sich zwei aus Ungarn stammende Mitarbeiter eines Malerbetriebs bei der Arbeiterkammer Burgenland (AK). Sie bekamen zwar zunächst den gesetzlich vorgesehenen Kollektivvetragslohn ausbezahlt. In weiterer Folge mussten sie dann aber Teile des Lohns an das im Bezirk Güssing beheimatete Unternehmen zurückzahlen. Ein klarer Fall von Lohndumping, sagt Arbeiterkammerjurist Christian Drobits. Die AK klagte und gewann.

Betrieb musste mehr als 30.000 Euro zahlen

„Die Klage wurde mit einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl beendet. Wir mussten aber nicht exekutieren, weil der Dienstgeber in beiden Fällen den Klagsbetrag samt Zinsen bezahlt hat. Es handelt sich doch um Summen von 16.000 Euro und 15.000 Euro, ohne die Lohnnebenkosten, die noch in Folge der unrichtigen Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse zusätzlich zu bezahlen sind“, so Drobits.

Christian Drobits

ORF

Christian Drobits

Lohndumping als „Kavaliersdelikt“

In etwa 20 Prozent der Beratungsgespräche wird laut AK-Präsident Gerhard Michalitsch Lohn- und Sozialdumping festgestellt. „Natürlich verstärkt bei ausländischen Arbeitskräften, denn hier wird es immer noch als Kavaliersdelikt von einigen schwarzen Schafen der Unternehmer gesehen, wenn sie nicht alle Lohnanteile oder Sozialversicherungsabgaben bezahlen“, so Michalitsch.

AK Präsident Michalitsch

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Gerhard Michalitsch

Die Arbeiterkammer drängt auf strengere Gesetze und mehr Kontrollen gegen Lohndumping. Die Dunkelziffer sei hoch. Gegen den Malerbetrieb im Südburgenland wird übrigens derzeit eine zweite Klage geprüft. Das Unternehmen soll nach dem ersten Verfahren erneut Mitarbeitern Löhne vorenthalten haben.

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