Leiche: Zeitungen nennen immer mehr Details

Nach dem Leichenfund am Neusiedler See vor mehr als zwei Wochen hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Seither überschlagen sich die Zeitungsberichte zu Mörder und Tathergang - offiziell bestätigt ist davon nichts.

Ein 63-jähriger, psychisch kranker Mann soll eine Prostituierte ermordet und zerstückelt haben, heißt es etwa in der „Kronen Zeitung“ und in der Zeitung „Heute“. Der Mann soll selbst Hüttenbesitzer in Rust sein und dort die Frauenleiche im See versenkt haben. Laut der Tageszeitung „Heute“ soll ein Hund bei jener Seehütte angeschlagen haben. Der Tatverdächtige soll wegen Vergewaltigung und Totschlags 20 Jahre im Gefängnis gewesen und 2016 entlassen worden sein.

„Axttäter“ soll geständig sein

Von dem „Axttäter“ ist in den Zeitungen die Rede. Er soll ein Druckereibesitzer sein, gebürtiger Burgenländer, in Wien wohnend. Er soll auch geständig sein. All das steht, samt grausigen Details zur Tat, in den Zeitungen, ohne Nennung von Quellen. Der „Axttäter“ soll dort die Leiche zerteilt und die inneren Organe entnommen haben.

Makler: Verdächtiger habe vom Gefängnis erzählt

Der 63-Jährige wollte angeblich erst kürzlich das von seiner Mutter geerbte Seeanwesen verkaufen und soll sich an einen Makler gewandt haben. „Da wird mir gleich nachträglich noch schlecht“, schilderte der Immobilienmakler gegenüber „Heute“ seinen Besichtigungstermin am See vor einer Woche. Der Verdächtige habe ihm von seiner Zeit im Gefängnis erzählt und gemeint, dass er mit der Hütte nichts anfangen könne und dafür 80.000 Euro haben wolle, erinnerte er sich. Auffälligkeiten habe er bei dem Mann - abgesehen von einem schlechten Gang wegen eines Diabetikerfußes - nicht bemerkt.

Staatsanwaltschaft: Verdächtiger in U-Haft

Die Staatsanwaltschaft bestätigt nur eines: Man habe einen Tatverdächtigen, der in Untersuchungshaft sitzt. Zu all den anderen genannten Details sagt die Staatsanwaltschaft nichts. Sie wird das auch bis Mittwochvormittag nicht tun, dann werden Polizei und Staatsanwaltschaft den Ermittlungsstand veröffentlichen.

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