Gefängnis nach Unterwäschediebstahl

Zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe ist am Dienstag ein Pole im Landesgericht verurteilt worden. Er beging vor einem Jahr Einbrüche in eine „Palmers“-Filiale und das Papier- und Buchfachgeschäft „Nentwich“ in Eisenstadt.

Der Pole ist kein unbeschriebenes Blatt - in Deutschland wurde er 2012 wegen Einbruchsdiebstahls zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt, als Mitglied einer Bande. Diesmal schlug er im Burgenland zu, gemeinsam mit einem anderen Polen, den er „Chef“ nennt. Dieser war auf Einbrüche in Bekleidungsgeschäfte spezialisiert, wie der Angeklagte erzählte, und ihm schuldete der Angeklagte 35.000 Euro.

Urteil Prozess Einbrecher Palmers Nentwich

ORF

Zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe - Urteil nicht rechtskräftig

Hälfte des Erlöses versprochen

Um diese Schulden abzuzahlen, habe er ihm bei den Einbrüchen in Eisenstadt geholfen, erzählte der 43-Jährige am Dienstag vor Gericht. Er ist Bauarbeiter, verdient 300 Euro im Monat und hat zwei Kinder. Der „Chef“ habe ihm die Hälfte des Erlöses aus den Einbrüchen versprochen, bekommen habe er nur 1.500 Euro, seither seien sie zerstritten.

Gemeinsam stahlen sie in Wien einen Lkw, nachdem sie Geschäfte in Linz, Salzburg und St. Pölten ausgekundschaftet hatten, und schließlich mit der „Palmers“ Filiale in der Eisenstädter Fußgängerzone im Mai 2017 ein Einbruchsobjekt gefunden hatten.

„Nebenbei“ Schreibutensilien mitgehen lassen

Über ein unversperrtes Stiegenhaus gelangen die Männer aufs Dach des benachbarten Papierfachgeschäfts „Nentwich“. Dort brachen sie mit einem Spezialwerkzeug ein Fenster auf, stiegen über eine Dachbodenleiter in das Geschäft ein und ließen quasi „nebenbei“ Schreibutensilien, zum Beispiel teure Füllfedern, im Gesamtwert von 38.000 Euro mitgehen - das Hauptziel war das Unterwäschegeschäft. Außerdem verwüsteten sie das Papierfachgeschäft.

Urteil Prozess Einbrecher Palmers Nentwich

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Die Geschäfte in der Eisenstädter Fußgängerzone

Unterwäsche im Wert von 132.000 Euro gestohlen

Danach kamen sie über eine Terrasse zu dem Fenster der „Palmers“- Filiale, brachen es auf und stahlen dort Unterwäsche im Wert von 132.000 Euro, die sie in Säcke packten und mit dem gestohlenen Lkw abtransportierten. Sie stahlen auch 1.500 Euro Bargeld.

Komplize noch auf freiem Fuß

In Polen hatte der „Chef“ ein Geschäft angemietet und verkaufte das Diebesgut dort um ein Viertel des ursprünglichen Preises, erzählte der Angeklagte. Eine DNA-Spur führte schließlich zu ihm, er wurde verhaftet. Der Komplize, der „Chef“, ist noch auf freiem Fuß.

Wieso gerade Eisenstadt?

Der Angeklagte sagte: „Ich habe eine große Dummheit gemacht, es tut mir sehr leid.“ Richterin Birgit Falb fragte: „Wieso kommt man gerade auf die Fußgängerzone Eisenstadt?“ Darauf meinte der Angeklagte: „In Wien gibt es Alarmanlagen.“

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten am Dienstag wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls schuldig und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Richterin sagte: „Sie haben uns nicht leid getan. Viele haben Schulden, die können auch nicht alle einbrechen gehen.“ Der Pole akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.