Ostern: Brauchtumsfeuer - aber richtig
Osterfeuer haben auch im Burgenland Tradition. Nach dem Luftreinhaltegesetz ist zwar Verbrennen im Freien untersagt, für Brauchtumsfeuer gibt es aber Ausnahmen in einer Verordnung des Landes.
ORF
Nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Regeln müssen aber eingehalten werde. Darauf weist Umweltschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) hin. Osterfeuer müssen allgemein zugänglich sein und dürfen an den Abenden und in den Nächten zwischen Karfreitag und Ostermontag, bei Schlechtwetter auch am Wochenende vor und am Wochenende nach dem Osterwochenende, abgebrannt werden.
Auf Kleintiere achten, die sich verkriechen
Verbrennen von Müll ist verboten. Die Holzhaufen sollten auch nicht zu lange vor dem Abbrennen gestapelt werden, um die Chance zu verringern, dass sich Kleintiere darunter verstecken und verbrennen.
Aufsichtsperson ist Pflicht
Bei den Osterfeuern muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Es gilt ein Mindestabstand von 25 Metern zum nächsten Gebäude und bei Windgeschwindigkeit ab 20 Kilometern pro Stunde sind Osterfeuer verboten.