Verurteilt: Bei Polizeiinspektion getobt

Weil er alkoholisiert vor der Polizei getobt hat, ist ein 22-Jähriger am Freitag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Er wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zu dem Zwischenfall kam es laut Anklage am 21. Dezember. Der Südburgenländer war nach einem Lokalbesuch samt ausgiebigem Alkoholkonsum, wie er selbst einräumte, gegen 0.50 Uhr vor der etwa einen Kilometer entfernten Polizeiinspektion aufgetaucht. Dort soll er die Tür eingetreten und anschließend in der Sicherheitsschleuse mit einer 87 Zentimeter langen Metallschiene um sich geschlagen haben, während er lautstark verbale Drohungen gegen die in der Inspektion anwesenden Beamten von sich gegeben habe.

Verletzte bei Festnahme zwei Polizisten

Als ihn Polizisten schließlich draußen im Freien festnahmen, wurde ein Polizist am Knie und ein anderer an einem Finger leicht verletzt. Der Burgenländer bekannte sich schuldig. Er habe das Lokal verlassen, „dann hab’ ich eine Luftwatsch’n kriegt und ab dem Zeitpunkt weiß ich nix mehr“, schilderte er seine Wahrnehmungen in der Tatnacht.

„Filmriss?“ fragte ihn Einzelrichterin Birgit Falb. Ihm fehle jede Erinnerung, beteuerte der 22-Jährige. Auf die Frage nach seinem Alkoholkonsum in der Nacht nannte er zwei bis drei Stamperl Fernet sowie Haselnusslikör, Bacardi-Cola, Bier und Weichselschnaps.

1,8 Promille Blutalkoholgehalt

Weitere Nachfragen der Richterin ergaben, dass der Angeklagte den ganzen Tag nichts gegessen und morgens sowie abends ein Medikament gegen Epilepsie und Antidepressiva zu sich genommen hatte. Ein Alkoholtest nach seiner Festnahme hatte rund 1,8 Promille Blutalkoholgehalt ergeben. Woran er sich nach dem Lokalbesuch als erstes erinnern könne, wollte die Richterin wissen: „Wie ich aufgewacht bin im Häfen“, schilderte der Burgenländer und meinte damit die Ausnüchterungszelle der Polizeiinspektion Oberwart.

Nach Festnahme bald beruhigt

Die zwei Polizisten, die bei der Amtshandlung verletzt wurden, beschrieben das Verhalten des 22-Jährigen als sehr aggressiv: „Kummts auße, i derschlag euch“, habe der Angeklagte geschrien, erzählte ein Beamter. „Ich habe sowas noch nicht gesehen in meiner Berufslaufbahn“, schilderte sein Kollege. Nach der Festnahme habe sich der Angeklagte dann bald beruhigt.

Augenzeuge fixierte Angeklagten am Boden

Den ersten „Zugriff“ auf den Randalierenden machte jedoch kein Polizist, sondern ein 22-jähriger Fliesenleger, der mit Arbeitskollegen am Weg in eine Disco bei der Polizeiinspektion vorbeikam und jemand herumschreien hörte. Nachdem der Angeklagte durch den unteren, kaputten Teil der Türe herausgekommen sei, sei er auf ihn zugelaufen, schilderte der Zeuge. „Er hat aufgerieben, aber bevor er zum Hinschlagen gekommen ist, habe ich ihn am Boden hinuntergedrückt.“ Mit seinem Körpergewicht fixierte der Zeuge den vergleichsweise schmächtigeren Angeklagten am Boden.

In allen Punkten schuldig gesprochen

Die Richterin sprach den Burgenländer in allen Punkten schuldig. Angeklagt waren neben Widerstand gegen die Staatsgewalt auch schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung. Neben Bewährungs- und Geldstrafe muss er zusätzlich den Privatbeteiligten - den zwei Beamten und der Republik Österreich - insgesamt 750 Euro zahlen. Mit den übrigen Ansprüchen wurden diese auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Vom Widerruf einer einschlägigen bedingten Strafe wurde abgesehen: „Das ist sicher Ihre letzte Chance“, meinte die Richterin. Der 22-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.